10.08.2011, 10:15 Uhr | ts
Kassenrezept (Foto: imago)
Beim Arzt bekommt man die unterschiedlichsten Rezepte: rote, grüne, blaue und gelbe und manchmal auch nur einen Ausdruck auf einem formlosen Blatt Papier. Was verbirgt sich hinter den Farben? Welche Kosten fallen an und bis wann müssen die Rezepte eingelöst werden?
Am häufigsten ist das rote Kassenrezept. Dieses Rezept ist zwar eigentlich drei Monate gültig, wird aber nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn es innerhalb eines Monats eingelöst wird. Kassenpatienten zahlen beim roten Rezept nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von fünf bis höchstens zehn Euro pro Arzneimittel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Patienten, die sich von ihrer Krankenkassen von Zuzahlungen befreien lassen wollen, sollten sich in der Apotheke immer eine Quittung mit Ihrem Namen ausstellen lassen.
Blaue Scheine sind so genannte Privatrezepte, die vor allem an Privatpatienten ausgegeben werden. Kassenpatienten bekommen blaue Rezepte verschrieben, wenn die Krankenversicherung ein Arzneimittel nicht bezahlt. Das ist zum Beispiel bei der Antibabypille der Fall. Empfängnisverhütende Mittel sind generell nur auf Rezept erhältlich. Gültig ist das blaue Rezept ebenfalls drei Monate. Allerdings bedarf ein Privatrezept keiner besonderen Form, theoretisch genügt auch ein formloses Stück Papier.
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Mit einem grünen Rezept empfehlen Ärzte Ihren Patienten bestimmte Arzneimittel, die normalerweise rezeptfrei sind. Die Kosten für so genannte OTC-Produkte (over the counter) muss der Patient voll tragen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten nicht übernehmen. Hierzu gehören Erkältungs- und Abführmittel, aber auch homöopathische Arzneimittel. Gültig ist das Rezept unbegrenzt, da es nur Empfehlungscharakter hat und das Medikament jederzeit auch ohne Rezept erhältlich ist. Betäubungsmittel wie zum Beispiel Morphin unterliegen besonders strengen Richtlinien. Sie werden auf gelben Scheinen ausgestellt und dürfen nur innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden. Generell dürfen Ärzte nur Rezepte innerhalb ihres Tätigkeitsbereichs ausstellen.
ts
Her Pfleger schrieb:
am 8. April 2011 um 21:23:55
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Arzt
Hallo, ich arbeite in der Pflege bei uns ist das mit den Rezepten so eine Sache , das dauert manchmal bis zu 2 Wochen bis Rezepte
eingelöst sind. Ob Privat- oder Kassenrezept kommt auf den Arzt an und ob es bald Quartalsende ist.
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Elly schrieb:
am 8. April 2011 um 20:49:42
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Dauermedikamente
besonders gut verdienen die Ärzte an der Verschreibung von Dauermedikamentationen. Bei Rezepten ohne Zuzahlung erhält man
da immer die kleinere Packung, damit man oft genug zum Arzt muß.
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Beobachter schrieb:
am 8. April 2011 um 20:32:06
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Rezept
Wofür noch ein Rezept bekommen?, wir zahlen doch eh alles selber, wenn die Apotheken mal wieder ein Preisschild an der Verpackung
anbringen würden, sieht der Patient, das er schon lange beschissen wurde. Aber diese Sorte Mensch sind auch unter Tante Merkel´s Rock sicher aufgehoben.
In punkto Abzockerei sind Ärzte, Apotheker und Regierung alle gleich.
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