27.12.2009, 12:06 Uhr | AFP/ali
Ein schreckliches Weihnachtsgeschenk bringt Unmut unter dem Weihnachtsbaum. (Foto: imago)Mit leuchtenden Augen sitzt man vor dem Weihnachtsbaum und dann das: Eine Krawatte mit einem Elch drauf, der singt, wenn man auf seinen Bauch drückt. Alle Jahre wieder hält man Geschenke in den Händen, bei denen ein "Oh, wie schön" echte Überwindung kostet. Während sich die Beschenkten noch in gequälter Freude üben, fragen sich viele bereits: Wie werde ich das unbemerkt wieder los? Wir geben Ihnen Tipps, wie's funktioniert.
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Relativ einfach haben es die Internetnutzer: Über Online-Auktionen finden tausende Geschenke einen neuen Besitzer. Das geht schon Heiligabend los, wenn vor allem literarische Bestseller im Sekundentakt den Besitzer wechseln. Auch DVD-Rekorder, Digitalkameras oder MP3-Player entsprechen oft nicht dem Geschmack. Bei Millionen Nutzern findet sich aber sicher einer, der sich genau das gewünscht hat.
Online oder im Versandhandel bestellte Ware kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden. Kommt die Ware aus anderen EU-Ländern, läuft die Frist mindestens eine Woche. Die meisten Onlineshops verlangen, das der Absender die Rücksendung frankiert. Das Porto wird erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat. Gewährt der Onlineanbieter über das Widerrufsrecht hinaus ausdrücklich ein Rückgaberecht, muss er die Kosten immer übernehmen.
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Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent auch in den Laden zurückbringen. Viele Geschäfte nehmen fehlerfreie Ware innerhalb einer Frist aus Kulanz zurück. Der Händler muss jedoch nicht das Geld auszahlen, sondern kann auch einen Gutschein ausstellen oder darauf bestehen, gegen Neuware umzutauschen. Filme, Musik und Software müssen noch in ihren versiegelten Hülle eingepackt sein.
Manchmal sind Geschenke gar nicht so schrecklich, sondern einfach nur fehlerhaft. Geschenkartikel mit Mängeln können innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kassenbons reklamiert werden. Es empfiehlt sich jedoch, die Ansprüche möglichst schnell geltend zu machen.
Wer nicht ins Internet abtauchen kann oder will, findet meist auch in der eigenen Stadt oder in der Nähe eine Gelegenheit, ungeliebte Geschenke loszuwerden. In zahlreichen Clubs und Cafés wird aus Geschenkefrust so oft ein lustiger Abend. Auch Radiosender und Lokalzeitungen zeigen sich oft einfallsreich, wenn es um Geschenketausch geht. Auch Weiterverschenken ist in manchen Fällen eine sinnvolle Option. Dann aber nur an jemanden, der wirklich etwas mit dem Geschenk anzufangen weiß. Sonst ist Ärger vorprogrammiert. Demjenigen, der einem das Geschenk gemacht hat, sollte man auch reinen Wein einschenken. Damit lassen sich Missstimmungen vorbeugen.
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AFP/ali
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