22.11.2011, 11:38 Uhr | ts
"Beschädigte Pfandflaschen nehmen wir nicht zurück" - wer hat diesen Spruch im Supermarkt nicht schon häufiger gehört? Dabei sind die Händler verpflichtet, auch zerbeulte Flaschen anzunehmen. Lernen Sie Ihre Rechte als Verbraucher im Supermarkt kennen.
Ob eine Pfandflasche zerbeult ist oder das Etikett zerrissen, spielt bei der Rückgabe keine Rolle. "Wichtig ist, dass das Pfandzeichen noch lesbar ist", erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wenn der Automat die Flasche nicht annimmt, ist der Händler verpflichtet, sie von Hand zurückzunehmen." Das gilt allerdings nur für Einweg-Flaschen, die nach der Rückgabe ohnehin gepresst werden, nicht für Mehrwegflaschen.
"Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf". Diese Schild findet sich in vielen Läden, aber stimmt es auch? Nein. "Wenn man nichts kaputt macht, darf man schon mal in eine Verpackung schauen, um zu sehen, ob alle Teile drin sind", erklärt Valet. Allerdings darf die Verpackung nicht beschädigt werden. Anders sieht es bei Lebensmitteln aus, die durch das Öffnen unverkäuflich werden.
Am Obststand eine Traube probieren oder in der Drogerie das Deo testen - das gehört für viele zum Einkauf dazu. Doch Vorsicht: Wer einfach im Laden etwas benutzt, macht sich strafbar. "Man kommt da nicht gleich ins Gefängnis", räumt Valet ein, "aber man kann schon Probleme bekommen." Auf der sicheren Seite ist ein Kunde, wenn er zuvor beim Verkäufer fragt, ob er ein Produkt testen darf.
Dass beim Einkauf ein Joghurt oder eine Packung herunterfällt und dabei kaputt geht, ist den meisten schon mal passiert. Was die wenigsten wissen: Eigentlich müssen sie den Schaden ersetzen, auch wenn sie das Produkt noch nicht gekauft haben. Normalerweise verzichten die Geschäfte allerdings aus Kulanzgründen auf eine Erstattung.
Auch das kommt vor: Der Magen grummelt - und der leckere Schokoriegel liegt griffbereit im Regal. Also aufreißen, essen und mit der Verpackung später an die Kasse marschieren? Das geht eigentlich nicht. Solange Sie die Ware nicht bezahlt haben, ist sie nicht Ihr Eigentum. In aller Regel haben die Mitarbeiter in den Supermärkten aber Verständnis, wenn Sie das Papier vom Schokoriegel aufs Band legen und korrekt bezahlen.
Quelle: t-online.de
urmel schrieb:
am 22. November 2011 um 13:01:38
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lied
Habe unlängst im Aldi statt Bezahlung angeboten, ein Weihnachtslied zu Singen.Das wurde brüsk abgelehnt.Nie wieder Aldi !
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