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Verbraucherzentrale kritisiert Etikettenschwindel bei Fruchtsaftgetränken

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Fruchtsaftgetränke sind Zuckerwässer

02.08.2011, 11:36 Uhr | ts

Fruchtsaftgetränke: Ungesunde Durstlöscher. (Foto: imago)

Fruchtsaftgetränke bestehen hauptsächlich aus Zucker. (Foto: imago)

Ein klarer Fall von Etikettenschwindel sind Fruchtsaftgetränke für die Verbraucherzentrale (vzbv). In der Aufmachung sind sie kaum von echten Säften zu unterscheiden: Viele Früchte auf der Verpackung signalisieren einen hohen Fruchtanteil. Doch das Gegenteil ist der Fall: Fruchtsaftgetränke bestehen hauptsächlich aus Zucker und wenig Frucht.

So wenig Frucht steckt in den Durstlöschern

Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 30 Prozent bei Kernobst und Trauben und von zehn Prozent bei anderen Früchten. Bei Zitrusfrüchten liegt der vorgeschriebene Mindestgehalt an Früchten gerade einmal bei sechs Prozent. Der Rest ist eine Mischung aus Wasser und Zucker. Das macht Fruchtsaftgetränke für die Hersteller billig in der Produktion, für Verbraucher aber zu äußerst ungesunden Durstlöschern. Dabei haben gerade Kinder häufig die praktischen Trinkbeutel für unterwegs im Gepäck.

Getränke enthalten oft mehr Zucker als Frucht

Auf der Website Lebensmittelklarheit kritisieren Verbraucherschützer unter anderem den hohen Zuckeranteil in Fruchtsaftgetränken. Dieser liegt durchschnittlich bei 12 Prozent. Damit ist der Zuckeranteil in einigen Fällen höher als der Fruchtanteil. Gesüßt wird außerdem mit dem kostengünstigen Glucose-Fructose-Sirup. Um den Geschmack zu erhalten, sind Fruchtsaftgetränken zusätzlich Aromen zugesetzt. Auch so genannte natürliche Aromastoffe, die nichts mit den namengebenden Früchten zu tun haben, dürfen enthalten sein. Die gesunden sekundären Pflanzenstoffe, die in vielen Früchten enthalten sind, sucht man hingegen in Fruchtsaftgetränken vergebens.

Verbraucherzentrale fordert klare Kennzeichnung

Die Verbraucherschützer fordern eine eindeutige Kennzeichnung der Getränke. So sollte der Verbraucher bereits auf der Vorderseite des Produktes erkennen, dass es sich beispielsweise um ein "Fruchtsaftgetränk mit 20 Prozent Fruchtgehalt" handelt. Es könne nicht sein, dass dies nur aus der kleingedruckten Zutatenliste hervorgehe, so die vzbv.

Fruchtsaft und Fruchtnektar

Wer Frucht statt Fruchtgeschmack bevorzugt, sollte beim Kauf darauf achten, dass er einen Fruchtsaft wählt. Dieser muss zu 100 Prozent aus Früchten bestehen. Fruchtnektare haben je nach Fruchtart einen Fruchtanteil zwischen 25 und 50 Prozent. Sie enthalten keine Aromen.


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Kommentare (3)

zum Forum

Thema: "Verbraucherzentrale kritisiert Etikettenschwindel bei Fruchtsaftgetränken"

uta schrieb: am 2. August 2011 um 14:40:29
(0) (0) LESEN
jeder interessierte Verbraucher kann lesen, was alles in seinem Lebensmittel drin ist und den Kopf einschalten!! Und wenn es einen
nicht interessiert, dann bringt auch die (schwachsinnige) Ampelkennzeichnung gar nichts...
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Deppendorfer schrieb: am 2. August 2011 um 14:05:09
(0) (0) Wirtschaftsdiktatur
Hauptsache, die drei Arbeitsplätze in der vollautomatischen Hightech-Panscherei bleiben erhalten. Dafür muss der
Bürger dann schon mal Opfer bringen und ungesundes Zuckerwasser mit Farbstoff trinken ! Ach ja, und dann wollen ja auch die Gelder verdient werden, um jene Politiker zu bestechen, die solche Mogelpackungen per Gesetzgebung erlauben !
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DKW schrieb: am 2. August 2011 um 13:36:45
(0) (0) Etikettenschwindel
Solange unsere Lobbyistenregierung mit unserer Verbraucherschutzankündigungsministerin nichts unternimmt wird die
Industrie im Rahmen der Gesetze weiter täuschen.Wer aber die Inhaltsangaben Aufmerksam liest,kann schon viel erkennen.Noch besser wäre die Ampelkennzeichnung,aber siehe unsere Politik...
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