02.03.2010, 11:05 Uhr | bri
Darf man kurz vor Ladenschluss mit vollem Einkaufswagen abgewiesen werden? (Foto: Archiv)
"Diese Flaschen nehmen wir nicht!" oder: "Sonderangebote sind sind vom Umtausch ausgeschlossen." Manchmal noch etwas patzig im Tonfall, werden dem Kunden derartige Antworten um die Ohren gehauen. "Unfreundlichkeit ist das eine Problem. Vieles muss man sich jedoch überhaupt nicht gefallen lassen. Der Kunde hat Rechte, doch er kennt sie oftmals gar nicht", sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Gutschein ist abgelaufen? Von wegen! Drei Jahre lang sind sie gültig. Wir haben bei den Experten der Verbraucherzentrale Hamburg einmal nachgefragt, was Sie sich bieten lassen müssen und was nicht.
Zum Durchklicken Ihre Rechte beim Einkauf
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Offenbar geben sich viele Kunden beim Einkauf mit der Rolle als untergeordneter Bittsteller zufrieden. "Das erleben wir immer wieder in den Beratungen bei uns in der Verbraucherzentrale. Meistens geben die Kunden nach und resignieren, obwohl sie im Recht sind", stellt Schwartau fest. Zum Beispiel: Ein Kunde darf seine Flaschen nicht zurückgeben, weil kein Etikett mehr auf den Flaschen ist. "Hier ist der Kunde im Recht: Ein Anspruch auf Pfanderstattung besteht auch ohne Etikett", sagt Edda Castelló, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wer sich unfreundlich oder ungerecht behandelt fühlt, sollte sich beschweren. Vielen ist gar nicht bewusst, dass Beschwerden etwas bringen können. "Kein Konzern hat gerne damit zu tun und wird sich schnell um Besserung bemühen", sagt Schwartau. Jedoch müssen die Klagen gezielt vorgebracht werden. Es bringt wenig, sich die Verkäuferin vorzuknöpfen, da diese vielleicht auch nur auf Anweisungen handelt.
Besser ist die Beschwerde beim Marktleiter. Es gilt, je höher die Beschwerde ansetzt, desto besser. Am wirksamsten sind Beschwerden in der Konzernzentrale. Im Internet findet man die eMail-Adressen oder auch Telefonnummern. "Hier ist die Chance größer, dass Beschwerden auch registriert werden, weil sich vielleicht viele andere Kunden ebenso an dieser Stelle beklagen. Und je mehr Kunden sich wehren, um so eher kann sich etwas ändern", rät die Verbraucherschützerin.
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bri
Leviathan schrieb:
am 18. Januar 2011 um 20:58:57
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Mogelpackung
@Dickie 43
Das hat mit Kundenfreundlichkeit nichts zutun das haben wir der Eurodiktatur zuverdanken und unserem Staat denk nur
mal an die umstellung DM/EURO da haben sich viele Wahren fast verdoppelt.
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NETTOraner schrieb:
am 2. Juli 2010 um 19:06:11
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Angebotsschlacht !!! - Aber zu welchem Preis !
Die "Angebotsschlacht" wird auf den Köpfen der "Niederen Angestellten" ausgetragen.
Bei
diversen Aktionen bekommen die Geschäfte nur eine einheitlich festgelegte Warenzuteilung.
Ist diese erschöpft wird nichts mehr nachgeliefert. Manche Kunden möchten dies aber nicht kapieren
und meckern erst uns Mitarbeiter an und wenn wir uns dann an weiter Oben wenden, um die Kundenwünsche
durchzusetzen, bekommen Wir von unseren Vorgesetzten nochmal auf den Deckel.
> WO IST DA BITTE DIE GERECHTIGKEIT ?
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Ausgepackt, Eingepackt, Garantiefall = AEG schrieb:
am 4. Juni 2010 um 13:29:09
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Verkäufer
Es gibt eigentlich gar nicht so viele gelernte Verkäufer(innen). Die meisten haben die Stelle nur halbtags oder in Aushilfe
angenommen. Von ihnen wird aber professionelles Verhalten verlangt, das sie nicht abrufen können. Die Diskrepanz zwischen Aushilfsjob mit professionellem Anspruch bei Entlohnung wie bei einer Hilfskraft ist das, was uns als Kunden täglich ärgert, nämlich die daraus resultierende Unfreundlichkeit.
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