22.11.2011, 12:08 Uhr | ts
Dürfen Kunden Verpackungen öffnen, um sie auf Vollständigkeit zu überprüfen? Muss ich einen heruntergefallenen Joghurt bezahlen? Die meisten Verbraucher sind sich bei solchen Fragen unsicher. Wir nehmen die häufigsten Rechtsirrtümer beim Einkauf unter die Lupe.
"Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf". Diese Schild findet sich in vielen Läden, aber stimmt es auch? Nein. "Wenn man nichts kaputt macht, darf man schon mal in eine Verpackung schauen, um zu sehen, ob alle Teile drin sind", erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Allerdings darf die Verpackung nicht beschädigt werden. Anders sieht es bei Lebensmitteln aus, die durch das Öffnen unverkäuflich werden.
Am Obststand eine Traube probieren oder in der Drogerie das Deo testen - das gehört für viele zum Einkauf dazu. Doch Vorsicht: Wer einfach im Laden etwas benutzt, macht sich strafbar. "Man kommt da nicht gleich ins Gefängnis", räumt Valet ein, "aber man kann schon Probleme bekommen." Auf der sicheren Seite ist ein Kunde, wenn er zuvor beim Verkäufer fragt, ob er ein Produkt testen darf.
Dass beim Einkauf ein Joghurt oder eine Packung herunterfällt und dabei kaputt geht, ist den meisten schon mal passiert. Was die wenigsten wissen: Eigentlich müssen sie den Schaden ersetzen, auch wenn sie das Produkt noch nicht gekauft haben. Normalerweise verzichten die Geschäfte allerdings aus Kulanzgründen auf eine Erstattung.
Auch das kommt vor: Der Magen grummelt - und der leckere Schokoriegel liegt griffbereit im Regal. Also aufreißen, essen und mit der Verpackung später an die Kasse marschieren? Das geht eigentlich nicht. Solange Sie die Ware nicht bezahlt haben, ist sie nicht Ihr Eigentum. In aller Regel haben die Mitarbeiter in den Supermärkten aber Verständnis, wenn Sie das Papier vom Schokoriegel aufs Band legen und korrekt bezahlen.
Ob eine Pfandflasche zerbeult ist oder das Etikett zerrissen, spielt bei der Rückgabe keine Rolle. "Wichtig ist, dass das Pfandzeichen noch lesbar ist", erklärt Valet. "Wenn der Automat die Flasche nicht annimmt, ist der Händler verpflichtet, sie von Hand zurückzunehmen." Das gilt allerdings nur für Einweg-Flaschen, die nach der Rückgabe ohnehin gepresst werden, nicht für Mehrwegflaschen.
Quelle: t-online.de
Siegi schrieb:
am 24. November 2011 um 21:33:08
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Probieren / Kaputt
Na den Laden möchte ich sehen der wegen einer probierten Traube oder einem kaputten Becher den Kunden anspricht!! Dann
Recht bekommen und Kunde los! Sö blöde ist kein Filialleiter, höchstens Schreiberlinge und Richter.
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Udo-Eric schrieb:
am 23. November 2011 um 11:24:21
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Anstand
Der Anstand geht in Deutschland immer weiter den Bach runter. Machen den Bürgern bereits die Politiker vor, Doktorarbeiten
fälschen, Lug, Trug und
Korruption etc.an der Tagesordnung! Kein Wunder, dass der kleine Bürger
Moral und Anstand vernachlässigt. Kann mich daher meinen Vorrednern nur
anschließen. Obst und Gemüse wird mit angehusteten und Fäkalkeim-Finger angefasst, gedrückt und probiert. Ich kaufe daher nur in Folie eingeschweißtes Obst und benutze nur meinen eigenen Henkelkorb.
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Kodak2 schrieb:
am 22. November 2011 um 22:16:33
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Supermarkt
Besserwisser & Husky, Thema verfehlt! Setzen. Es geht um Rechte des Käufers und nicht um eine Politische Meinung. Also um
Alltägliches wie es jeder Oma passieren kann im Durchtainierten Einkaufstempel. Ich bin kein BIO, aber was ich manchmal da anfasse , will ich das wirklich essen? Und die Medien Informieren doch auch. Ihr müsst nur den richtigen Sender schauen.
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