01.03.2011, 13:48 Uhr
Werbung unerwünscht - das ignorieren viele Firmen. (Foto: imago)
"Werbung unerwünscht" - der Aufkleber auf dem Briefkasten ist eindeutig, aber trotzdem landen immer wieder Pizza-Flyer und Anzeigenblätter darin. Auf dem Anrufbeantworter hat eine dubiose Versicherungsagentur zum fünften Mal eine Nachricht hinterlassen. Sogar am Auto steckt schon wieder ein Werbezettel, der einen hartnäckigen Klebefilm auf der Windschutzscheibe hinterlässt. Wir haben Tipps gegen unerwünschte Werbung.
Alle paar Tage kündigt der Anrufbeantworter blinkend Anrufe von unbekannten Nummern an. Manchmal erkennt man die Vorwahl einer Stadt, in der man ganz sicher weder Bekannte, noch geschäftliche Kontakte hat. Manchmal ist es eine 0900er-Nummer. Bei Rückruf ertönt eine Stimme, die man nur bei genauem Hinhören als Bandansage erkennen kann: "Guten Tag, hier spricht Herr X von der Firma Y. Sie sind unzufrieden mit Ihrer Lebensversicherung? Dann haben wir..." Das reicht schon, jetzt schnell auflegen, ehe noch mehr Telefongebühren anfallen. Trotz des Verbots unerwünschter Telefonwerbung bekommen viele Haushalte noch solche Anrufe über das Festnetz oder auf dem Handy.
Wer auflegt, hat nur vorübergehend Ruhe. Wirkungsvoller ist es, unerwünschte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zu melden. Die Behörde kann die Nummern sperren und die Urheber abmahnen, beziehungsweise Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Auf der Website der Bundesnetzagentur gibt es Beschwerdeformulare unter anderem gegen unerwünschte Telefon- und Faxwerbung, Gewinnmitteilungen per Post sowie so genannte Ping-Anrufe. Dabei klingelt das Telefon oder Handy nur einmal und der Angerufene soll dazu verleitet werden, auf einer überteuerten Nummer zurückzurufen.
Wenn am Briefkasten deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass Werbung nicht erwünscht ist, müssen sich Firmen daran halten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Falls Sie trotzdem Werbung oder Postwurfsendungen bekommen, beschweren Sie sich schriftlich mit Verweis auf das Urteil (Aktenzeichen VI ZR 182/88) beim Absender. Wenn Sie auch keine Anzeigenblätter bekommen wollen, müssen Sie zusätzlich den Hinweis "keine kostenlosen Zeitungen" anbringen.
Jeder, der eine E-Mail-Adresse hat, findet früher oder später Spam-Mails in seinem Postfach. Auch dafür gilt: Wenn Sie einem Unternehmen keine Einwilligung für Werbung per E-Mail gegeben haben, ist die Zusendung "eine unzumutbare und damit unzulässige Belästigung". So ist es ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Absatz 2 Nr. 3 UWG) festgehalten. Sie können vom Absender verlangen, dass Ihre E-Mail-Adresse aus dem Verteiler entfernt und ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden. Allerdings ist dies kaum möglich, wenn Spam-Mails von unseriösen Firmen oder mit gefälschtem Absender im Umlauf sind.
Auch Ihr Auto darf nicht ohne Weiteres als Werbebriefkasten missbraucht werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist es untersagt, ohne behördliche Genehmigung Visitenkarten an Autos zu heften, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind.
Wer sich durch unerwünschte Werbung belästigt fühlt, kann auch die örtliche Verbraucherzentrale um Rat fragen. Mit ein paar Grundregeln können Sie sich selbst vor der unerwünschten Werbeflut schützen:
Datenschutz: Achten Sie bei allen Verträgen mit Händlern oder Dienstleistern auf das Kleingedruckte. Dort gibt es Klauseln, mit denen Sie die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte oder die Nutzung zu Werbezwecken akzeptieren. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz müssen diese Passagen besonders hervorgehoben sein, zum Beispiel fettgedruckt oder umrahmt. Streichen Sie solche Klauseln, beziehungsweise achten Sie bei Online-Formularen darauf, dass entsprechende Felder nicht per Haken bestätigt sind.
Adressdaten, Ruf- und Faxnummern und E-Mail-Adressen sollten Sie nicht sorglos verbreiten. Geben Sie diese Daten nur an, wenn es unbedingt nötig ist oder wenn Sie ausdrücklich Werbung und Informationen von einem Unternehmen erhalten möchten.
Gewinnspiele: Dubiose Anbieter sammeln darüber persönliche Daten ein. Geben Sie möglichst nicht Ihre Telefonnummer an. Achten Sie auch genau auf die Datenschutzklauseln.
Markus schrieb:
am 20. Juli 2011 um 16:26:26
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Warum dürfen Fernsehanstalten Werbung ausstrahlen und trotzdem Werbung machen
Ich finde das Medien Gesetz sehr diktaturisch und nimmer
demokratisch.
Deshalb ist heute in Deutschland die Binnennachfrage trotz Aufschwung in Deutschland bei 0,2% und der Export bei 5,6%.
Das liest man immer wieder.Die großen Firmen die im DAX stehen brauchen nicht mal Gewerbesteuer in Millionen zahlen wenn, Sie Milliarden Umsatz haben.Ist das gerecht.Kleine Leute bekommen nur max. 3% mehr Lohnerhöhung.Aber die Firmen machen 70% mehr Gewinn.Ist das gerecht Klein und Groß?
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klaus schrieb:
am 4. März 2011 um 09:49:59
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tükische werbeflut
weiß vieleicht jemand , wie man unerwünschte türkische e-mails verhindern kann ??? kriege seit monaten werbung aus
reisebüros usw . kann weder türkisch noch war ich jemals in der türkei . der elektronikmüll kommt immer in schüben/wellen so alle paar tage und geht mir einfach nur auf die nerfen
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schluz schrieb:
am 3. März 2011 um 18:05:50
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unerwünschte Werbung
alles schön und gut, aber wie kann ich mich vor der Werbeflut im Radio und TV schützen?Ich würde mir ja eine gut
gemachte Werbung im kleinen Rahmen noch gefallen lassen aber sie ist zum größten Teil viel zu viel und grotten schlecht gemacht.
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