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Umckaloabo: Verdacht auf Leberschäden nicht bestätigt


Arzneimittel
Keine konkreten Belege für Leberschäden durch Umckaloabo

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Aktualisiert am 25.08.2015Lesedauer: 2 Min.
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Im Sommer 2011 warnte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker vor dem rezeptfreien Medikament Umckaloabo. Die Einnahme könne zu Leberschäden führen, hieß es. Eine Studie zeigte jedoch, dass sich dieser Verdacht nicht halten lässt. Dennoch müssen seit Sommer 2014 Pelargonium-haltige Arzneimittel wie Umckaloabo auf das Risiko von Leberschäden hinweisen.

Leberwerte erhöht

Bis Januar 2012 verzeichneten die Behörden 30 Fälle, in denen Ärzte bei Patienten nach der Einnahme von Umckaloabo erhöhte Leberwerte festgestellt hatten. Ob tatsächlich das Medikament oder andere Faktoren die Werte steigen ließen, war bereits damals schwer zu sagen. Denn die Erkältungspatienten nahmen häufig weitere Medikamente wie Paracetamol ein, die auch auf die Leber wirken. Zudem spielen bei Leberproblemen meist mehrere Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel bestimmte Vorerkrankungen.

Verdacht nicht bestätigt

2012 zog eine Untersuchung den Zusammenhang in Zweifel. Wissenschaftler um den Leberspezialisten Professor Rolf Teschke untersuchten die Verdachtsfälle im Rahmen einer Studie nochmals genauer. Sie werteten dazu alle verfügbaren Daten aus und berücksichtigten auch die Gesundheitssituation der Patienten vor der Einnahme von Umckaloabo.

Es stellte sich heraus, dass bei den Verdachtsfällen einige Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden konnten, wie etwa Viruserkrankungen der Leber (Hepatitis) oder Gallenleiden, die häufig Auslöser für die Leberprobleme sind. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass es in keinem Fall wahrscheinlich ist, dass Umckaloabo Auslöser der erhöhten Leberwerte war.

Hinweis auf Beipackzettel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfte das Präparat ebenfalls im Rahmen eines so genannten Stufenplanverfahrens. Trotz der Studie von Teschke verpflichtete das Institut im Jahr 2014 den Hersteller zu einem Hinweis im Beipackzettel. Dieser muss folgendermaßen lauten: „Fälle von Leberschäden und Hepatitis wurden im Zusammenhang mit der Einnahme von Pelargonium-haltigen Arzneimitteln berichtet; die Häufigkeit ist nicht bekannt“.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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