23.11.2007, 13:45 Uhr | sum
Waage im Supermarkt (Foto: Archiv)"Darf's auch etwas mehr sein?", fragen Verkäuferinnen an der Wurst- und Käsetheke gerne. Viele Kunden reagieren großzügig, erhalten sie für ihr Geld ja auch mehr Ware. Bei abgepacktem Obst, Gemüse oder Mehl ist oft das Gegenteil der Fall. Bei den Verbraucherzentralen gehen regelmäßig Beschwerden von Kunden ein, die Fertigpackungen gekauft haben, in denen weniger Waren enthalten war, als angegeben. Geringfügige Unterschreitungen des auf der Verpackung angegebenen Gewichts seien zwar erlaubt, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtlerin von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Gravierende Abweichungen müssten die Kunden aber nicht hinnehmen. Sie empfiehlt daher, verpackte Karotten, Bananen oder Äpfel gelegentlich nach zu wiegen.
Erhebliche Abweichungen stellte eine Kundin beim Wiegen von Möhren in einem Lebensmitteldiscounter fest, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Die Frau legte eine Ein-Kilo-Beutel Karotten auf die geeichte Kundenwaage und traute ihren Augen nicht: Das tatsächliche Gewicht lag bei 852 Gramm. Misstrauisch geworden wog sie auch eine Packung Äpfel nach und musste auch dort eine zu geringe Füllmenge feststellen. "Rund 150 Gramm Untergewicht sind nicht tolerierbar", sagt Reinke. Ein Ärgernis für den Verbraucher, findet auch Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg: "In Sachen Füllmenge bedarf es einer klaren gesetzlichen Regelung".
Annett Reinke verweist allerdings darauf, dass geringe Abweichungen durchaus zulässig sind. "Es darf im Supermarkt auch mal etwas weniger sein, denn die Fertigverpackungsverordnung lässt beispielsweise bei Verpackungen von 500 bis 1000 Gramm eine Minusabweichung von bis zu 15 Gramm zu", erklärt Reinke. Da es außerdem zu produktionsbedingten Ungenauigkeiten kommen kann, müssen sich die Kunden zum gleichen Preis sogar mit der doppelten Abweichung abfinden. Fallen dem Verbraucher Mogelpackungen wie im obigen Beispiel auf, können sie sich ans Eichamt wenden, das dann im entsprechenden Supermarkt selbst noch einmal nachprüft. Insgesamt dürfen im übrigen nur zwei Prozent der angebotenen Artikel vom Idealgewicht nach unten abweichen, wenn andere Packungen dafür entsprechend mehr Inhalt haben.
Auch bei Bier, Wein oder Öl wird gemogelt. Zahlen des Bundeswirtschaftministerium aus dem Jahr 2006 belegen, dass jede zehnte Flasche Bier weniger Inhalt enthält als die Hersteller versprechen. Demnach sind auch Weinliebhaber vom Etikettenschwindel betroffen: Über die Hälfte der kontrollierten Flaschen enthielt weniger Wein als angegeben. Das ergaben Tests in Nordrhein-Westfalen. Doch nicht nur bei alkoholischen Getränken wird geschummelt: Jedes fünfte Speiseöl ist unterfüllt, bei Milcherzeugnissen ist jedes achte Produkt eine Mogelpackung zählt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Und die Liste der Mogelpackungen ist lang. Schon wenige Gramm oder Milliliter zu wenig in der Packung kosten die Verbraucher jährlich Millionen, den Herstellern dagegen bringen sie dagegen dicke Gewinne.
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