19.06.2009, 09:43 Uhr | AFP, T-Online
Alte Testsiegel: Der Schwindel wurde nun verboten. (Foto: dpa)Hersteller von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen werben gerne mit Testsiegeln. Kein Wunder, denn positive Bewertungen von Stiftung Warentest oder "Öko-Test" kurbeln kräftig den Verkauf an. Doch manchmal drucken die Produzenten auch dann noch das Siegel auf, wenn der Test bereits zwei oder drei Jahre alt ist. Diese Praxis hat das Landgericht Duisburg nun verboten. Lebensmittelunternehmen dürfen bestimmte Produkte nun nicht mehr mit einem Testsiegel bewerben, wenn sich der Test auf einen anderen Jahrgang bezog. Das Gericht untersagte dem Discounter Aldi, ein Olivenöl mit der Testnote "gut" auszuzeichnen, da sich das Urteil auf einen anderen Jahrgang des Öls bezog.
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Die Richter befanden, die Verbraucher würden durch die Werbung in die Irre geführt. Sie betonten, bei Olivenölen aus zwei verschiedenen Erntejahrgängen handle es sich nicht um identische Produkte. Deshalb dürfe nur der jeweils getestete Jahrgang mit dem Testergebnis beworben werden. Die Stiftung Warentest begrüßte das Urteil. "Das Urteil ist richtig", sagte Stiftungsvorstand Werner Brinkmann der Nachrichtenagentur AFP. "Es ist wichtig, dass das Gericht entschieden hat, dass ein anderer Erntejahrgang ein neues Produkt ist." Dies sei bedeutsam, weil diese Abgrenzung bei Lebensmitteln immer schwierig sei. Unterschiede oder Gemeinsamkeiten zu belegen, sei jeweils nur mit einem weiteren Test möglich. Zudem hatte das von Aldi unrechtmäßig mit dem Testsiegel beworbene Olivenöl auch eine andere Produktbeschreibung als das getestete Öl. Das Urteil des Landgerichts Duisburg ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucherzentralen kritisieren schon seit Langem die Verbrauchertäuschung mit alten oder falschen Testsiegeln. "Es werden beispielsweise nur Teilergebnisse veröffentlicht oder Ergebnisse alter Tests. Teilweise werden sogar Labels selbst gedruckt, die so ähnlich aussehen, wie die der Stiftung Warentest", sagt Christian Fronczak vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er rät: "Deshalb sollte man sich gut einprägen, wie das echte Label aussieht". Außerdem würden auf den Verpackungen mit einem Testergebnis geworben, das ein anderes Produkt des Anbieters betreffe, oder es werde ein positives Einzelurteil in der Werbung herausgestellt und der falsche Eindruck geweckt, es handele sich um ein Gesamturteil. Mit dem neuen Urteil wurde nun zumindest einem Teil der Mogeleien einen Riegel vorgeschoben.
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