03.01.2011, 15:35 Uhr | jlu
Schweinegrippe: Was tun, wenn ein Familienmitglied krank ist? (Foto: imago)
Viele fragen sich: Was ist, wenn sich die Freundin, der Ehemann oder die Kinder mit derSchweinegrippe angesteckt haben, man selbst aber gesund ist? Unklar ist den meisten zum Beispiel, ob sie auch als Nicht-Erkrankter Zuhause bleiben müssen. Verunsicherung herrscht aber auch darüber, wie nah man dem kranken Familienmitglied überhaupt kommen darf. Und wie lange dauert es eigentlich, bis der Betroffene nicht mehr ansteckend ist? Wir haben beim Gesundheitsamt in Frankfurt nachgefragt, wie man sich richtig verhält, wenn in der Familie jemand die Schweinegrippe hat.
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Um sich und die anderen Familienmitglieder vor einer Infektion zu schützen, sind besonders Sauberkeit und Hygiene wichtig. So sollte man den an Schweinegrippe Erkrankten so gut es geht isolieren: Am besten hält sich der Betroffene nur in einem für ihn bestimmten Zimmer auf und schläft alleine. Verlässt er "seinen" Raum, sollte er einen Mundschutz zu tragen. Benutzt der Kranke keine Hygienemaske ist es ratsam, dass der Rest der Familie eine solche verwendet.
Weil nur der Betroffene isoliert wird, kann der Rest der Familie wie gewohnt zur Arbeit, in die Schule oder zum Einkaufen gehen. Doch das ist nicht immer möglich, zum Beispiel wenn die Wohnung zu klein ist oder das kranke Kind Trost braucht. In diesem Fall sollten die gesunden Familienmitglieder so wenig wie möglich nach Draußen gehen. Ganze Haushalte unter Quarantäne zu stellen macht hingegen keinen Sinn. Denn die Ausbreitung der Schweinegrippe verhindert diese Maßnahme nicht. Dagegen helfen nur gezielte Hygieneregeln.
Die Schweinegrippe wird hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Ein Ansteckungsrisiko besteht also, wenn man den Infizierte küsst, dieser hustet, niest oder sich beim Sprechen zu nah an einer gesunden Person aufhält. Um sich vor umherfliegenden Tröpfchen zu schützen, sollte man von einem kranken Familienmitglied möglichst zwei Meter Abstand halten. Eine weitere Schutzmaßnahme: regelmäßiges Lüften. Denn dadurch sinkt die Virenzahl in der Luft. Zudem verhindert die frische Luft, dass die Nasenschleimhäute austrocknen und sich Erreger festsetzen.
Doch auch durch Schmierinfektion, also das Berühren von Gegenständen, kann die Schweinegrippe übertragen werden. Dieses Risiko besteht, wenn man nach dem Anfassen mit den Händen das Gesicht berührt. Deshalb ist es wichtig, sich vor allem nach dem Kontakt mit dem Kranken regelmäßig etwa 20 bis 30 Sekunden die Hände mit warmem Wasser zu waschen. Sinnvoll ist es auch, Papiertaschentücher nicht herumliegen zu lassen sondern direkt in einem Mülleimer mit Deckel zu entsorgen.
Geschirr, dass der Betroffene benutzt hat, sollte man sofort in die Spülmaschine räumen oder gründlich mit Spülmittel abwaschen. Denn erst danach sind Teller, Gabeln und Tasse nicht mehr ansteckend. Ähnliches gilt für Wäsche: Handtücher, Bettwäsche oder Kleidung von Schweinegrippe-Patienten sind nur dann wieder virenfrei, wenn sie bei 60 Grad gewaschen wurden. Weil die Hitze und das Waschmittel die Erreger abtöten, kann man die Wäsche von Infizierten zusammen mit der übrigen Wäsche in einer Maschine säubern.
Solange ein Angehöriger ansteckend ist, sollte sich der Rest der Familie an die oben beschriebenen Verhaltensregeln halten. In der Regel sind das bis zu sieben Tage nachdem die ersten Symptome aufgetreten sind. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Infektion und dem Auftreten der ersten Beschwerden, beträgt etwa fünf Tage. Das Gefährliche: Schon einen Tag, bevor sich die ersten Symptome zeigen, ist der Betroffene ansteckend.
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jlu
Erni schrieb:
am 12. Januar 2011 um 17:23:49
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Infektion
Wen es erwischt, den erwischts halt. Das allein hängt nicht von den Vorsichtsmaßnahmen ab, sondern von der eigenen Verfassung
(Immunsystem). Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen seit Jahren an einer Grippe gestorben sind und und nicht jeder einzelne in die Schlagzeilen kam. Aber jetzt schürt man die Angst der Menschen damit der Impfstoff, der voriges Jahr in großen Mengen eingekauft wurde, auch an den Mann oder die Frau kommt und die Pharmaindustrie nicht Insolvenz anmelden muss.
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