19.05.2010, 16:32 Uhr | apn/dpa
Das EU-Parlament hat die Zulassung des sogenannten Fleischklebers gestoppt und damit den Anspruch der Verbraucher auf ein echtes Steak gewahrt. Denn Thrombin ist ein Enzym, das verwendet wird, um aus mehreren Fleischresten ein einzelnes Fleischprodukt zusammenzukleben. Das geschieht häufig bei Steaks und abgepackten Roh-Schinken, zum Beispiel Nuss- oder Lachsschinken. Das deckte die Verbrauchersendung "Markt" im April dieses Jahres auf.
In der EU-Resolution heißt es: Zusammengeklebtes Fleisch führt die Verbraucher in die Irre. Deshalb soll ein Schinken, der aus Fleischresten besteht, nicht als hochwertiger Vollschinken verkauft werden dürfen, befanden die Parlamentarier weiter . "Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass sie ein echtes Steak oder einen echten Schinken kaufen, und nicht zusammengeklebte Fleischstücke. Ein Steak soll ein Steak bleiben", sagte der SPD-Abgeordnete Jo Leinen. Für die Zulassung in der EU hätte der Nutzen für die Verbraucher klargestellt werden müssen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, zusammengeklebte Fleischprodukte zu kennzeichnen und in Restaurants zu verbieten. Das reichte den Abgeordneten nicht aus, um vor Irreführung zu schützen.
Damit ist der Vorschlag der EU-Kommission zunächst vom Tisch: Sie wollte Thrombin EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff zuzulassen. Vor allem Grüne und Sozialdemokraten begrüßten die Entscheidung. Dies sei eine wichtige Entscheidung, "um die weitere Pervertierung unserer Lebensmittelproduktion zu stoppen", sagte die Sprecherin für Ernährungspolitik, Uli Höfken. Dagegen sagte der FDP-Abgeordnete Holger Krahmer, Thrombin und ähnliche Zutaten tierischen Ursprungs würden von Metzgern seit Jahrhunderten für die Herstellung von Blut- und Leberwurst verwendet.
Der Klebeprozess ist nach Angaben von EU-Gesundheitskommissar John Dalli gesundheitlich unbedenklich und wird in mehreren Ländern angewendet. In Deutschland werden mit diesem Verfahren Wurstwaren und andere Formfleisch-Produkte hergestellt. Zusammengeklebtes Fleisch als vollwertigen Schinken zu bezeichnen, ist in Deutschland ohnehin verboten. Neben Thrombin wird auch das Enzym Transglutaminase zum Zusammenkleben von Fleisch benutzt.
Quelle: dpa , dapd
Didi schrieb:
am 21. Mai 2010 um 11:36:26
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Da sieht man mal wieder
Der EU -Komission sind die Interessen der Hersteller wichtiger, als der Schutz der konsumenten vor Betrügern.
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Anni schrieb:
am 20. Mai 2010 um 12:52:35
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Schinken-Imitat
Tja, das hat man als Verbraucher eben davon, wenn man bei echtem Schinken schon beim winzigsten Fettrand "iiih, da ist ja
Fett dran, das kauf ich nicht" schreit, anstatt das Fett einfach wegzuschneiden, wenn man es schon nicht mitessen will.
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Schinken schrieb:
am 20. Mai 2010 um 09:52:34
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Kleber
Der Kunde verlangt halt exakte Scheiben die gut aussehen nicht soviel Fett haben usw. Das Fleisch ist nun mal ein Naturprodukt und wie
will man den Anforderungen der Kunden da gerecht werden. Dieses Verfahren wird zum Beispiel auch bei Geflügelaufschnitt oder Kochschinken angewendet wie sonst soll man so große Scheiben bekommen. Wenn der Kunde es nicht Kaufen würde, würde man es auch nicht machen.
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