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Scheidungsmythen: Irrtümer rund um Trennung

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Keine Panik vor der Scheidung

08.11.2011, 14:19 Uhr | ag

Eine Scheidung muss nicht unbedingt in einer Katastrophe enden. (Quelle: imago)

Eine Scheidung muss nicht unbedingt in einer Katastrophe enden. (Quelle: imago)

Scheiden tut weh - aber manchmal nicht so sehr, wie man glaubt. Wer sich in den wichtigsten Punkten einig ist, kommt meist glimpflicher davon als er zuvor dachte. Dennoch fällt es vielen schwer, mit dem Thema sachlich umzugehen. Schuld daran sind unter anderem die zahlreichen Mythen, die sich ums Thema Scheidung ranken. Hierzu gehört zum Beispiel das Gerücht, dass jeder für die Schulden des anderen haftet, dass Mütter grundsätzlich das Sorgerecht bekommen und bei Arbeitslosigkeit kein Unterhalt gezahlt werden muss. Zehn Irrtümer, die Scheidungswillige grundlos bangen lassen.

Einer macht Schulden, beide zahlen?

Dass beide Partner gemeinsam für alle Schulden haften, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Jeder Ehepartner ist selbst für seine Schulden verantwortlich - sowohl für die Zeit vor als auch während der Ehe. Es gibt jedoch Ausnahmen: Zum Beispiel wenn die Ehepartner einen Vertrag gemeinsam unterschrieben haben, etwa für einen Einrichtungskredit oder Alltagsdinge wie Telefonrechnungen. In diesen Fällen müssen auch Schulden gemeinsam zurückgezahlt werden. Ehepartner müssen aber nicht für auf Pump finanzierten Shopping-Exzesse untereinander aufkommen. Dafür haftet jeder selbst.

Keine Ausnahmen für das Trennungsjahr

Wer kurz nach der Trauung feststellt, dass er eigentlich nicht mit den Eigenschaften seines Partners leben kann, hat Pech gehabt. Selbst wenn die Braut erfahren hat, dass sie von ihrem Frischangetrauten in der Hochzeitsnacht betrogen wurde, ist eine "Blitzscheidung" nicht möglich. Bevor sie die Scheidung beantragen kann, muss sie das Trennungsjahr abwarten. In dieser Zeit müssen beide Partner nicht unbedingt in verschiedenen Haushalten leben. Entscheidend ist vielmehr, dass sie in getrennten Betten schlafen und sich selbst versorgen.

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Kosten sparen mit gemeinsamem Anwalt

Immer wieder bekommen Scheidungswillige den Tipp zu hören, man solle doch aus Kostengründen einen "gemeinsamen Anwalt" nehmen. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Denn der Gesetzgeber lässt es nicht zu, dass ein Anwalt zwei gegnerische Parteien vor Gericht vertritt. Möglich ist allerdings, dass nur eine Partei einen Anwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt. Der andere Partner muss nur noch zustimmen. Auf diese Weise kann ein Großteil der Regelungen in Bezug auf Vermögensaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht einvernehmlich erledigt werden. Das spart Zeit und Kosten. Spätestens beim Scheidungstermin vor Gericht müssen die Ehepartner jedoch mit zwei Anwälten erscheinen.

Das Recht, seinen Namen zu behalten

Auch wenn immer mehr geschiedene Frauen wieder ihren Mädchennamen annehmen, um einen endgültigen Strich unter die Vergangenheit zu ziehen, kann man sie nicht dazu zwingen. Wenn der Ex-Partner partout den angeheirateten Familiennamen behalten möchte, gibt es keine Möglichkeiten ihm diesen wieder zu nehmen. Wer will, kann für immer und ewig genauso heißen wie der frühere Partner. Umgekehrt ist es relativ unkompliziert, seinen alten Namen wieder aufzunehmen. Sie müssen lediglich zum Standesamt gehen und die Namensänderung beantragen. Die Gebühr beträgt rund 40 Euro.


Quelle: dpa

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Kommentare (5)

zum Forum

Thema: "Scheidungsmythen: Irrtümer rund um Trennung"

Gerdi schrieb: am 14. November 2011 um 07:24:26
(3) (0) So oder so
Meine Scheidung lief unkompliziert, da wir es beide wollten und uns abs. keinen "Rosenkrieg" lieferten. Unsere
"Beziehung" klappt heute besser, als zu Zeiten mit Trauschein. Unsere 2 Kinder profitieren davon. /// Eine Bekannte machte es genau umgekehrt. Es wurde über alles gestritten, Nachtreten ohne Ende. Im Ergebnis sind beide fertig mit den Nerven, das Kind hängt als Spielball dazwischen und finanziell ist das ExPaar am Ende.
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silenda schrieb: am 9. November 2011 um 07:46:12
(9) (0) Scheidung
Da kann ich nur zustimmen! Wer diesen blöden Beitrag verfasst hat, der hat keine Ahnung wovon er redet. Denn 95 % aller
Scheidungen werden erst so schlimm durch unfähige und raffgierige Anwälte. Die ihren Mandanten versprechen ihren bald-Ex machen wir fertig, nach allen Regeln der Kunst. Und genau das trägt dazu bei, dass sogar bei Partnern die sich einig waren ein "kompetenter"Anwalt und "gute" Freunde ausreichen aus einer Scheidung einen Alptraum zu machen. Dies Wunden heilen n
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daisy schrieb: am 8. November 2011 um 23:13:24
(8) (0) Scheidungsmythen
Ich denke, da ist ein neuer Mythos hinzugekommen. Ich wurde im Sommer letzten Jahres geschieden und es war nur ein Anwalt
bei Gericht anwesend. Ging völlig unkompliziert und (relativ) kostengünstig.
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