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Patientenverfügung: Alles rund um das Thema Patientenverfügung

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Vorsorge: Was jeder über Vollmacht und Patientenverfügung wissen sollte

24.10.2011, 15:49 Uhr | tze

Vorsorge: Auch in glücklichen Zeiten für den Notfall vorsorgen.  (Quelle: imago)

Vorsorge: Auch in glücklichen Zeiten sollte man für den Notfall vorsorgen. (Quelle: imago)

Was passiert eigentlich mit mur, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin, Entscheidungen zu treffen? Diese Frage sollte sich jeder stellen. Forscher haben hochgerechnet, dass jeder zweite Frau und jeder dritte Mann im Alter eine Demenz entwickeln wird. Aber auch in jungen Jahren kann Krankheit oder Unfall jederzeit das Leben gravierend verändern. Deshalb sollte man vorsorgen. Was Sie über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Organspende wissen sollten.

Vorsorgevollmacht benennt eine Vertrauensperson

Mit einer Vorsorgevollmacht benennt man eine Person, die bestimmten Angelegenheiten Entscheidungen trifft, falls man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Meistens erstreckt sich die Vorsorgevollmacht über gesundheitliche Belange wie Operationen, Behandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen oder Unterbringung im Pflegeheim. Außerdem kann man dieselbe Person - oder andere Personen - bevollmächtigen, Verträge, Versicherungen, Immobilien und Bankangelegenheiten zu regeln.

Vor- und Nachteil einer Vorsorgevollmacht: Direkt und formlos kann man bestimmen, wer handlungsbefugt ist. Allerdings bekommt der Bevollmächtigte eine erhebliche Machtfülle und große Verantwortung übertragen. Daher sollte die Person uneingeschränktes Vertrauen genießen und man sollte seine Wünsche detailliert durchsprechen. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden.

Ein Vorsorgevollmacht-Formular kann man beispielsweise auf der Website des Bundesjustizministeriums (BMJ) herunterladen.

Betreuungsverfügung wird durch Gericht wirksam

Mit der Betreuungsverfügung schlägt man eine Person vor, die gerichtlich als Betreuer eingesetzt werden soll, falls man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Es ist möglich, mehrere Personen vorzuschlagen - aber man kann auch bestimmte Personen ausdrücklich ausschließen. Außerdem kann man Wünsche oder Vorgaben für bestimmte Situationen hinterlegen, beispielsweise ob man Pflege zuhause oder Unterbringung in einem Pflegeheim bevorzugt.

Falls eine Person nicht mehr handlungsfähig ist, bestellt das Betreuungsgericht - in der Regel das zuständige Amtsgericht - einen Betreuer. Die Angaben aus der Betreuungsverfügung müssen vom Gericht berücksichtigt werden. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht wird der Betreuer erst in dem Moment zum Handeln bevollmächtigt, wenn ihn das Gericht eingesetzt hat. Das Gericht prüft zunächst, ob die vorgeschlagenen Personen zum Wohle des Patienten als Betreuer geeignet sind. Außerdem kontrolliert es, ob die Vorgaben der Betreuungsverfügung eingehaltern werden.

Auch das Formular Betreuungsverfügung gibt es als Download auf der Website des BMJ.

Patientenverfügung regelt die medizinische Versorgung

Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung legt fest, wer handeln soll. Im Unterschied dazu dokumentiert die Patientenverfügung, wie ein Bevollmächtigter im Sinne des Patienten in gesundheitlichen Angelegenheiten handeln soll, beziehungsweise welche Maßnahmen er veranlassen soll. Deshalb ist es ratsam, die Patientenverfügung entweder mit einer Vorsorgevollmacht oder mit einer Betreuungsverfügung zu ergänzen.

Die Patientenverfügung ist für den Bevollmächtigten oder den Betreuer verbindlich. Auch die behandelnden Ärzte müssen sich nach dem Willen des Patienten richten. Dies gilt beispielsweise für Art und Umfang von lebenserhaltenden Maßnahmen.

Wichtig: Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst und vom Verfasser unterzeichnet werden. Mündliche Erklärungen können nicht anerkannt werden. Eine notarielle Beurkundung ist möglich, aber nicht nötig. Hauptsache ist, dass Angehörige informiert werden, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird. Ärzte und Gerichte benötigen das Original.

Da es keine einheitlichen Vordrucke gibt - was wegen der Komplexität des Themas auch nicht sinnvoll ist, empfiehlt es sich, Formulierungshilfen zu nutzen, die von verschiedenen Institutionen wie Ärztekammern, Kirchen und dem Bundesjustizministerium bereitgestellt werden. Zusätzlich kann man sich vom Arzt des Vertrauens beraten lassen. Beim Ausfüllen der Patientenverfügung sollte man sich zeit nehmen und wesentliche Punkte mit Angehörigen besprechen.

Das BMJ bietet auf seiner Website Textbausteine für die Patientenverfügung an.

Sind Sie bereit zur Organspende?

Noch ein wichtiges Thema, über das sich jeder Gedanken machen sollte, ist die Bereitschaft zur Organspende. Angehörige sollten wissen, ob man im Falle des Hirntodes seine Organe zur Verfügung stellen möchte. Einfach und eindeutig lässt sich die eigene Haltung mit einem Organspendeausweis dokumentieren. Diesen sollte man immer bei den Ausweispapieren oder im Führerschein bei sich haben.

Ausführliche Informationen zu Organspende und Organtransplantation finden Sie in unserem Organspende-Special.


Organspende
Leben schenken
Organspende - eine Herzensangelegenheit (Foto: Archiv)

Ein Organ versagt. Jeden kann es treffen. Und jeder kann nach seinem Tod noch Leben retten - mit einem einen Organspendeausweis. Infos zum Organspendeausweis

Quelle: t-online.de

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