28.05.2010, 15:42 Uhr | afp/dpa/tze
Ein Spenderorgan auf dem Weg zum Empfänger (Foto: ddp)
Menschen in der Europäischen Union sollen nicht mehr so lange auf ein gesundes Spenderorgan warten müssen. Außerdem sollen Transplantationen sicherer werden. Das Europaparlament hat am 19. Mai in Straßburg ein Gesetz verabschiedet, das Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organspende festsetzt.
Das wesentliche Ziel der Neuregelung ist es, den europaweiten Austausch von Spenderorganen zu verbessern. Gegenwärtig warten mehr als 56.000 EU-Bürger auf ein Spenderorgan. Täglich sterben zwölf Patienten, weil sie nicht rechtzeitig ein Organ erhalten konnten. Zwar gibt es mit Eurotransplant bereits einen grenzüberschreitenden Verbund für den Austausch von Spenderorganen. An ihm nehmen aber nur einige Länder teil, unter ihnen Deutschland, die Benelux-Staaten und Slowenien.
Warum gibt es nicht genug Spenderorgane? Dafür gibt es zwei Gründe: zum einen organisatorische Mängel in den Kliniken, zum anderen haben sich immer noch nicht genug Bürger zur Organspende bereit erklärt. "Die meisten Spenderorgane gehen in der EU verloren, weil Ärzte etwa auf Intensivstationen keine Zeit haben, sich darum zu kümmern", betont der CDU-Abgeordnete Peter Liese, der selbst als Arzt in einem Krankenhaus gearbeitet hat. Viele Organe würden so nicht verwendet, selbst wenn Verstorbene einen Spenderausweis hätten. Allein in Deutschland könnten nach Schätzungen von Liese doppelt so viele Organe transplantiert werden, wenn dieser Bereich besser organisiert wäre. In Deutschland spenden nach seinen Angaben etwa 15 Menschen pro eine Million Einwohner Organe.
Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass die Krankenhäuser in der EU auf freiwilliger Basis so genannte Transplantationskoordinatoren bestimmen, die sich um Transport und rasche Verwendung von Spenderorganen kümmern. Solche Koordinatoren hätten sich etwa in Spanien oder Nordrhein-Westfalen gut bewährt, sagte Liese.
Das Europaparlament regte ferner einen EU-weiten Aktionsplan an, der mehr Bürger für Organspenden gewinnen soll. Grundsätzlich müssen Organspenden freiwillig und unentgeltlich sein, zulässig sind nur Aufwandsentschädigungen für Lebendspender. Außerdem muss die Rückverfolgbarkeit der Spenderorgane sichergestellt werden. EU-weite hygienische Auflagen und Sicherheitsstandards sollen sicherstellen, dass keine Krankheitserreger wie Krebszellen oder Aids-Viren übertragen werden. Diese umfangreichen Vorschriften sollen Transplantationen sicherer machen und zugleich zum Kampf gegen den Handel mit menschlichen Organen beitragen.
afp/dpa/tze
Jule 23 schrieb:
am 3. Oktober 2010 um 17:36:16
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@Sylvy
liebe Silvy ich wünsche Ihrem Mann Ihrer Tochter u.Ihnen alles Gute,ich kann sehr gut nachvollziehen was Sie meinen,mein Mann 50
Jahre d.verschl.Erkält.schwere Herzinsuff. wurde z.Hertranspl.(Kunstherz bis ein richt.Herz z.Verfüg.steht oder Tod wenn es keines gibt)vorbereitet, im letzten Augenblick während d,OP wurde noch einmal wahrsch,z.letzten mal davon Abstand genommen u.noch eine andere Möglichkeit ihm zu helfen gefunden,die Menschen wissen nichts über Organspenden Traurig
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Silvy schrieb:
am 24. August 2010 um 14:27:52
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Nierenspende
Unsere Tochter bekam eine neue Niere von einem Unfallopfer, sie hielt 15 Jahre. Dann hat mein Mann eine Niere gespendet vor 6
Jahren. Nur wer in dieser Situation ist, kann nachempfinden, was so ein Anruf der Klinik bedeutet. Beiden geht es prima und unsere Tochter ist voll arbeitsfähig.
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Sabine schrieb:
am 15. August 2010 um 19:47:35
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Organspende
Leider fehlt bei der Abstimmung die Möglichkeit:
Nein, ich werde kein Organspender!
Dies ist Beeinflussung des
Ergebnisses!
Organspende erlaubt keinen natürlichen Sterbeprozess!
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