14.10.2009, 13:12 Uhr | AP
Stinken die neuen Möbel im Schlafzimmer, darf man sie zurückgeben. (Foto: Archiv)Falls die Möbel im Schlafzimmer auch ein Jahr nach dem Kauf noch einen unangenehmen Geruch verströmen, können Verbraucher diese zurückgeben. Dabei ist es unerheblich, ob die verwendeten Chemikalien gesundheitsschädlich sind, so der Deutsche Anwaltsverein. Das gehe aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.
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Im vorliegenden Fall hatten die Kläger in einem Einrichtungshaus Möbel für rund 6.200 Euro gekauft. Diese stanken aber auch Monate später noch nach Chemikalien. Obwohl sich die neuen Besitzer darüber beschwerten, behob der Verkäufer das Problem nicht. Eine Untersuchung der Raumluft ergab eine auffällige Konzentration flüchtiger organischer Verbindungen. Daraufhin wollten die Bewohner die Möbel zurückgeben und klagten auf Rückzahlung des Kaufpreises.
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Das Gericht gab den Klägern recht. Die Begründung der Richter: Auch 13 Monate nach der Lieferung sei von der neuen Schlafzimmereinrichtung ein unangenehmer Geruch ausgegangen. Es sei unerheblich, ob es für die organischen Verbindungen einen verbindlichen Grenzwert gebe und ob dieser überschritten worden sei. Die Möbel eigneten sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung, also zum Schlafen. Deshalb seien sie mangelhaft. Jeder Käufer kann erwarten, dass seine Möbel zumindest alsbald nach dem Aufstellen nicht mehr stinken.
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