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Urteil: Polizei darf Auto von Raser beschlagnahmen


Mit 120 km/h durch die Stadt
Urteil: Polizei darf Auto von Raser beschlagnahmen

Von t-online, dom

Aktualisiert am 29.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0441638240Vergrößern des BildesÜberhöhte Geschwindigkeit: Die Polizei in Speyer griff mit einer besonderen Maßnahme gegen einen Raser durch (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/Stefan Zeitz / Stefan Zeitz Photograpy/imago)
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Mit 120 Sachen durch die Innenstadt – das hatte für einen Pkw-Fahrer in Rheinland-Pfalz Folgen. Zu Recht, wie ein Gericht jetzt urteilte.

Wer mit mehr als 100 Stundenkilometern durch Ortschaften rast, Fußgänger gefährdet und sich auch noch uneinsichtig zeigt, dessen Fahrzeug darf die Polizei einkassieren. So urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) und sprach von "einer gravierenden Missachtung verkehrsrechtlicher Regelungen und einer kaum zu überbietenden Ignoranz" eines Rasers.

Was war passiert? Der Mann hatte im Oktober 2023 in Speyer zwei Autos überholt und war dazu, ohne den Blinker zu setzen, auf die Gegenfahrbahn gefahren – eine Verkehrsinsel ließ er dabei rechts liegen. Bei dem Manöver beschleunigte er den Pkw in der 50-Zone auf 120 km/h. Danach ging es laut Polizei mit 110 km/h weiter, vorbei an fünf Einmündungen, einer Kreuzung und zwei Fußgängerüberwegen.

Auto zur "Gefahrenabwehr" beschlagnahmt

Was der Raser nicht ahnte: Polizisten in Zivil wurden Zeugen des Überholvorgangs und folgten dem Auto. Als der Mann in eine Seitenstraße einbog, stoppten sie ihn schließlich und stellten im Anschluss an die Kontrolle das Auto zur "Gefahrenabwehr" sicher. Dagegen legte der Raser sogleich Widerspruch ein und verlangte sein Auto zurück. Wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wandte er sich zudem mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

"Dieser hatte keinen Erfolg", schreibt das Gericht nun. Die Sicherstellung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Zum Zeitpunkt der Sicherstellung hätten ausreichende Anhaltspunkte dafür vorgelegen, dass der Antragsteller "in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Verkehrsverstöße begehen werde", heißt es in der Begründung. Dafür spreche nicht nur das verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten des Mannes. Einsicht in sein Fehlverhalten habe er ebenfalls nicht gezeigt, sondern jegliche Aussage verweigert. Außerdem war der Mann schon zuvor durch eine Vielzahl an Verkehrsverstößen aufgefallen.

Das Gericht befand daher, dass die Polizeibeamten zu Recht annehmen durften, dass es sich bei dem Fahrer um einen "rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer sowie eine unbelehrbare Person" handelt und konkrete Wiederholungsgefahr bestand.

Übrigens: In unserem Nachbarland Österreich dürfen die Behörden bei sehr hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen seit 1. März 2024 das Auto beschlagnahmen und in schweren Fällen auch zugunsten des Staates verkaufen – allerdings nur, wenn der Fahrer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Lesen Sie hier alles dazu.

Verwendete Quellen
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