18.10.2011, 12:31 Uhr | Tanja Zech
In Deutschland landen jährlich rund 20 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. (Quelle: dpa)
Wem vertrauen Sie mehr, wenn es um Lebensmittel geht - einem Stempel oder Ihren eigenen Sinnen? Viele Verbraucher lassen sich eher vom Mindesthaltbarkeitsdatum leiten, statt von ihrem Geruchs- und Geschmackssinn und ihren Augen. Deshalb landet tonnenweise Essen in der Mülltonne, obwohl es noch bedenkenlos genießbar wäre. In der Koalition gibt es nun offenbar Überlegungen, den Begriff Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmittelverpackungen zu streichen und durch einen anderen Hinweis zu ersetzen.
An diesem Mittwoch soll sich der Ernährungsausschuss des Bundestages mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum beschäftigen. Der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Michael Goldmann (FDP), sagte gegenüber der "Saarbrücker Zeitung", sollte diese Bezeichnung "Mindesthaltbarkeitsdatum" eine Ursache für das häufige Wegwerfen von Lebensmitteln sein, könne eine Umbenennung die Verschwendung verringern. Goldmann verwies auf den englischen Verzehrhinweis "best before...", was so viel bedeute wie "am besten vor dem...". Verbraucherschutzministerin Aigner wies das Ansinnen allerdings zurück. Ihr Ministerium plant demnach keine Änderung beim Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Vorschriften zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zum Verbrauchsdatum seien auf EU-Ebene einheitlich geregelt, sagte Aigners Sprecher in Berlin.
Die Zahlen sind drastisch: Jeder Deutsche wirft im Jahr Essen im Wert von durchschnittlich etwa 310 Euro weg. Hochrechnungen zufolge wird in Deutschland jährlich ein Drittel aller Lebensmittel vergeudet - bis zu 20 Millionen Tonnen. Damit könne eine Kolonne von Lastwagen gefüllt werden, "die Stoßstange an Stoßstange von Madrid bis Warschau stehen", verdeutlichte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kürzlich in der "B.Z. am Sonntag". Weltweit gehen nach Schätzung von Experten jährlich rund 1,2 Milliarden Tonnen Nahrungsmittel verloren. Gründe sind neben der Verschwendung auch Verluste bei Produktion, Transport und Lagerung.
"Es wird genauso viel weggeworfen, wie wir essen", hat Filmemacher Valentin Thurn bei den Recherchen für seinen aktuellen Film "Taste the Waste" herausgefunden. Etwa ein Drittel der weggeworfenen Lebensmittel lande ungeöffnet auf dem Müll. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum schuld? Zumindest hat es einen großen Anteil am Wegwerf-Wahn, davon ist Thurn überzeugt.
Fakt ist: Sowohl in den Supermarktregalen als auch in den Kühlschränken der Verbraucher ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) das Todesurteil vieler Lebensmittel, sozusagen eine Lizenz zum Entsorgen. Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass die Ware nach Ablauf des MHD schlecht wird und der Verzehr die Gesundheit gefährdet. Deshalb diskutieren Politiker nun über dessen Abschaffung oder Umbenennung.
Wer im Supermarkt einkauft, will die frischesten Lebensmittel haben und so mancher angelt deshalb den Joghurtbecher mit dem fernsten Datum aus der hintersten Reihe. Da Ware mit abgelaufenem MHD so gut wie nicht verkäuflich ist, wird sie bei den Supermarktketten ein oder zwei Tage vorher aus dem Regal genommen. Es ist eher die Ausnahme als die Regel, dass die Lebensmittel am Ablaufdatum an gesonderter Stelle billiger angeboten werden. Riesige Mengen landen in den Müllcontainern der Supermärkte.
"Ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht, dass man ein Lebensmittel wegwerfen muss", betont Armin Valet, Lebensmittelchemiker bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Tatsächlich können ungeöffnete Lebensmittel auch noch eine ganze Weile darüber hinaus bedenkenlos gegessen werden. Der Stempel ist lediglich eine Qualitätsgarantie des Herstellers. Er sichert zu, dass das Produkt mindestens bis zu diesem Datum seine Qualität, Farbe, Aroma und Konsistenz beibehält, sagt aber nichts über die Genießbarkeit aus.
Laut Valet ist beispielsweise Joghurt noch mehrere Tage nach Ablauf des MHD essbar. "Wenn er ungeöffnet im Kühlschrank aufbewahrt wurde, ist das gar kein Problem." Trockene Lebensmittel wie Reis und Nudeln hielten sich einige Wochen, Konserven sogar viele Monate, weil der Inhalt sterilisiert werde. Auch Bier und Mineralwasser seien noch monatelang genießbar. Sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum also abgeschafft werden? So weit geht Verbraucherschützer Valet nicht, findet das MHD aber unsinnig bei Konserven und Mineralwasser und fragwürdig bei Trockenprodukten. Das Datum setzen die Hersteller, und die wollen auf Nummer sicher gehen. Ebenso die Händler, auf die nach Ablauf des MHD die Haftung übergeht. Dies erkläre, dass das MHD so kurz angesetzt werde. Um zu erreichen, dass weniger weggeworfen wird, müssten beide diese Praxis kritisch überprüfen, fordert Valet.
Den Verbrauchern rät der Lebensmittelchemiker, bei Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum ihre Sinne zu benutzen: "Nur wenn sie ungewöhnlich aussehen, komisch riechen oder verdorben schmecken, sollten sie in den Müll wandern." Streng einhalten muss man dagegen das Verbrauchsdatum. Es findet sich auf Verpackungen von schnell verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch und Fisch. Steht "zu verbrauchen bis ..." auf der Verpackung, sollte man laut Valet keine Kompromisse eingehen, weil sich gesundheitsschädliche Keime bilden können.
Klar ist: Damit weniger Lebensmittel auf dem Müll landen, müssen Gesetzgeber, Hersteller, Händler und Verbraucher etwas verändern. Verbraucherministerin Aigner kündigte "Strategien gegen die tägliche Verschwendung" an. Sie wies darauf hin, dass mit der "Produktion für den Mülleimer" auch der Ausstoß von Klimagasen in die Höhe getrieben werde. Zugleich würden Anbauflächen blockiert, die damit für die weltweite Lebensmittelversorgung fehlten. Ohnehin führten das Wachstum der Weltbevölkerung und der zunehmende Konsum in Schwellenländern bereits zu steigenden Lebensmittelpreisen.
Jeder Verbraucher kann mit drei einfachen Regeln dazu beitragen, dass weniger Lebensmittel weggeworfen werden: Erstens: Lebensmittel über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus aufbrauchen. Zweitens: Nur für den tatsächlichen Bedarf einkaufen. Drittens: Essensreste weiterverwenden.
Quelle: t-online.de , AFP
Bärbel schrieb:
am 20. Oktober 2011 um 10:21:55
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@fienchen
Ja, das mit dem Schimmel ist mir auch schon passiert, erst kürzlich wieder bei einem Becher saurer Sahne, die noch nicht
abgelaufen war. Das hat aber mit dem MHD gar nichts zu tun, sondern liegt in der Regel daran, dass Luft eindringen konnte, z.B. durch einen undichten Deckel.
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Ulli schrieb:
am 20. Oktober 2011 um 09:07:02
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blockierte Anbauflächn
"Zugleich würden Anbauflächen blockiert, die damit für die weltweite Lebensmittelversorgung fehlten." Was
ist denn das für Schwachsinn!!?? Deshalb werden Prämien für Flächenstillegungen gezahlt?
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fienchen schrieb:
am 20. Oktober 2011 um 08:57:06
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eigentlich egal aber...
ich hätte eigentlich kein problem damit, da ich auch vieles esse was abgelaufen ist.allerdings ist es mir schon ein
paar mal passiert wo das mindesthaltbarkeitsdatum gut war und die ware trotzdem schimmelig war. klar kann man es zurückbringen aber ich sehe die gefahr darin das dieses dann öfter vorkommen kann als ein zwei mal.
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