14.07.2011, 14:35 Uhr | AFP
Verbraucher: Ein neues Online-Portal soll für mehr Transparenz sorgen. (Foto: imago)
Verbraucher sollen künftig einfacher an Informationen über Inhaltsstoffe gekaufter Produkte gelangen. Die Regierung einigte sich auf eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Der Entwurf dazu soll bereits in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Das Gesetz steht bereits seit seiner Einführung im Jahr 2008 in der Kritik.
Verbraucher haben durch das VIG Anspruch auf Informationen über zahlreiche Produkte wie Lebensmittel, Kosmetika und Reinigungsmittel. Nachfragen über Inhaltsstoffe, Nährwerte, Schadstoffbelastung oder Allergieauslöser können sie bei den Behörden stellen, die Ansprechpartner sind je nach Bundesland unterschiedlich. Das dauert allerdings häufig sehr lange und ist meist mit viel Bürokratie verbunden, wie Behördentests von Verbraucherzentralen erwiesen. Zur Zeit nimmt deshalb kaum ein Bürger sein Recht auf Informationen in Anspruch.
Künftig sollen die Verbraucher daher auch formlos per E-Mail oder Telefon Anfragen stellen können. Von den Kosten werden die Bürger befreit - außer bei umfangreichen Anfragen. Das neue Gesetz solle zudem für technische Produkte wie Waschmaschinen sowie für Spielzeug gelten. Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal soll vorgeschrieben werden, dass Behörden Informationen veröffentlichen müssen, wenn Giftstoffe in Proben nachgewiesen werden.
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Die Einspruchsfristen für Unternehmen sollen den Plänen zufolge verkürzt werden. Auch wird enger gefasst, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind. Denn Firmen können die Herausgabe von Informationen verweigern, wenn sie sich auf solche Geheimnisse beziehen.
Die Regierung nimmt bei der Überarbeitung des VIG somit einige Kritik auf. Sie geht aber nicht in allen Punkten so weit, wie Verbraucherschützer es gefordert hatten. So wollten diese auch Dienstleistungen und Finanzprodukte einbeziehen, was die Reformpläne der Regierung aber nicht vorsehen.
AFP
erich honecker schrieb:
am 14. Juli 2011 um 18:05:07
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verbraucherschutz
die sollen per gesetz die hosen herunterlassen müssen. und wehe wenn nicht.
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