24.12.2009, 15:59 Uhr | cme
Auch Essensreste darf man einfrieren. (Foto: Archiv)Ob Gemüse aus dem Garten oder Vorgekochtes für die nächste Woche: Die Tiefkühltruhe eignet sich hervorragend zur Vorratshaltung, denn bei Minusgraden bleiben Vitamine und Nährstoffe weitgehend erhalten. Fertige Produkte aus dem Supermarkt sind mit Haltbarkeitsdatum versehen und leicht zu handeln. Doch was ist, wenn man selber einfriert? Wie lange hält sich das Essen? Darf man Gerichte zweimal einfrieren und wie verhindert man einen Gefrierbrand? Hier finden Sie Tipps, damit beim Einfrieren und Auftauen nichts schief geht.
Nahezu alle Lebensmittel darf man einfrieren - vorausgesetzt, man weiß wie. Frisches Gemüse beispielsweise sollte vor dem Tiefkühlen blanchiert werden, sonst verliert es Farbe, Geschmack und Vitamine. Waschen Sie dazu das Gemüse und schneiden Sie es in Scheiben, Würfel oder teilen Sie es in Röschen (Blumenkohl, Brokkoli). Bringen Sie nun reichlich ungesalzenes Wasser zum Kochen und geben Sie das Gemüse dazu. Nehmen Sie das Gemüse nach zwei bis vier Minuten aus dem Wasser und kühlen Sie es sofort ab. Danach abtrocknen lassen, trocken tupfen, verpacken und einfrieren. Fleisch, Gemüse und Obst lassen sich sowohl roh als auch gekocht einfrieren und auch fertige Gerichte sowie Essensreste dürfen ins Gefrierfach - vorausgesetzt, sie stehen nach dem Kochen nicht schon länger als zwei Stunden herum. Sonst können sich zu viele Bakterien vermehren.
Schwieriger sieht es dagegen mit Milchprodukten und Eiern aus. Rohe Eier können nicht im Ganzen eingefroren werden, sie würden sonst platzen. Damit es trotzdem gelingt, trennt man vorher Eiweiß und Eigelb und friert diese - zum Beispiel im Eiswürfelbehälter oder in kleinen Tüten getrennt ein. Frische Milch und Sahne flocken durch das Tiefkühlen leicht aus und eignen sich nur bedingt für die Vorratshaltung im Gefrierfach. Hartkäse hingegen lässt sich gut einfrieren, sowohl im Stück als auch gerieben. Je mehr Wasser im Käse enthalten ist, desto größer ist die Gefahr, dass er bröckelig und ungenießbar wird. Salate und sehr weiche Früchte eignen sich ebenfalls nur schlecht zum Einfrieren, da das enthaltene Wasser gefriert und die Eiskristalle die Konsistenz verändern, die Lebensmittel werden matschig.
Um Qualitätsverluste beim Einfrieren möglichst gering zu halten, gilt die Regel: Möglichst schnell schockfrosten, dafür langsam und schonend auftauen. Lassen Sie Blanchiertes und Gekochtes erst auf Zimmertemperatur abkühlen und stellen Sie es dann ins Gefrierfach. Das Auftauen sollte eher langsam und schonend erfolgen. Rohes und blanchiertes Gemüse allerdings darf direkt in den Topf, sonst wird es matschig. Fleisch und Fisch tauen Sie am besten langsam im Kühlschrank auf, dort können sich Bakterien nicht so schnell vermehren. Alternativ eignet sich auch die Mikrowelle. Kleinere Fleischstücke können auch leicht angetaut in Topf oder Pfanne.
Die Regel "Bloß nicht zweimal einfrieren" ist nur bedingt gültig. Sie gilt vor allem für rohes Fleisch, Geflügel und Fisch sowie für Gerichte, die längere Zeit herumstehen, sodass sich Bakterien vermehren könnten. Wer das rohe Fleisch allerdings kocht oder brät und das fertige Gericht sofort einfriert, macht nichts falsch. Auch angetaute Gerichte dürfen wieder eingefroren werden, denn im Gefrierfach halten sie sich allemal länger als im Kühlschrank. Vergessen Sie dabei aber nicht, dass An- oder Auftauen die Haltbarkeit verkürzt, sodass das aufgedruckte Datum nicht mehr gültig ist. Und: Bei wiederholtem Einfrieren leidet natürlich die Qualität, weil Aroma und Vitamine verloren gehen.
Wer Tiefgefrorenes im Supermarkt kauft, verlässt sich auf das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum. Dieses gilt allerdings nur, wenn die Produkte tatsächlich durchgehend gefroren waren und nicht zwischendurch an- oder aufgetaut wurden. Bei Gerichten, die man selbst einfriert, wird es schwieriger. Die Haltbarkeit hängt nicht nur von der Qualität und dem Wassergehalt der verwendeten Lebensmittel ab, sondern auch davon, wie gut Sie das Gefriergut verpacken. Wenn Sie die Gerichte innerhalb von drei Monaten verbrauchen, machen Sie in der Regel nichts falsch. Achten Sie dennoch auf Veränderungen in Geruch und Aussehen. Ein Gefrierbrand zum Beispiel - also ausgetrocknete Stellen am Gefriergut - deutet auf falsche Lagerungsbedingungen hin. Auch wenn das Lebensmittel oder Gericht nicht automatisch verdorben ist, sollten Sie die betroffenen Stellen sicherheitshalber abschneiden und das Gericht vor dem Essen gut durcherhitzen.
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Quelle: t-online.de
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