05.09.2011, 13:11 Uhr | ts
Massagen müssen nicht unbedingt aus eigener Tasche gezahlt werden (Quelle: Archiv)
Alternativ-Medizin wird immer beliebter. Bei Massage, Akupunktur oder Homöopathie denken die meisten Kassenpatienten jedoch: "Das zahlt meine Kasse ja sowieso nicht." Doch das ist falsch. Einige Krankenkassen zahlen aus Kulanz, andere haben bereits feste Erstattungsregelungen für Alternativmedizin.
"Unsere Patienten interessieren sich immer häufiger für weitgehend nebenwirkungsarme Naturheilverfahren", erklärt Frank Meiners von der DAK. Immer mehr gesetzliche Krankenkassen haben diesen Trend erkannt und darauf reagiert. Vorreiter auf dem Gebiet der Alternativmedizin war die Securvita BKK. Jetzt haben auch die Großen der Branche wie Barmer GEK, Techniker und DAK ihr Angebot erweitert.
Generell dürfen die Kassen nur die Kosten für Therapien erstatten, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannt sind. Von der Erstattung ausgeschlossen wurde beispielsweise die so genannte Bioresonanztherapie. Bei vielen Kassen liegt der Schwerpunkt auf der Homöopathie, einige erstatten jedoch auch andere Therapieformen. Bei der DAK gehört dazu laut Pressesprecher Meiners unter anderem: "Massagen, Kinderosteopathie, Entspannungstechniken, Akupunktur sowie Wärme- und Kältebehandlungen." Die Barmer GEK übernimmt nach Aussage von Pressesprecherin Claudia Rembecki sogar die Kosten für anthroposophische Verfahren wie Heileurythmie, Maltherapie oder rhythmische Massage. Schwer oder chronisch Kranke haben oft bessere Chancen auf eine Kostenerstattung. So gehört beispielsweise die Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen seit 2006 zu den Regelleistungen für gesetzlich Versicherte.
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Patienten, die an einer alternativen Therapie interessiert sind, benötigen eine Therapieempfehlung des Arztes. "Vor der Entscheidung zur Behandlung sollte der Patient bei der Krankenkasse nachfragen, um sicher zu sein, dass eine Kostenübernahme möglich ist", sagt DAK-Sprecher Meiners. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich eine schriftliche Kostenübernahme geben. Leistungen von Heilpraktikern ohne Kassenzulassung werden von den Kassen generell nicht übernommen.
Dass eine Krankenkasse eine alternative Therapie anerkennt, heißt jedoch nicht, dass sie die gesamten Kosten übernimmt. So bezahlt beispielsweise die Techniker-Kasse die Kosten für einen niedergelassenen homöopathischen Arzt. Dazu gehört die Erstanamnese, also ein ausführliches Gespräch zu Behandlungsbeginn, sowie Folgeanamnesen, die Arzneimittelauswahl und "bei Bedarf kürzere homöopathische Beratungen." Die Kosten für die homöopathischen Medikamente hingegen müssen die Patienten selbst tragen. Wer weiß, dass er in größerem Umfang Alternativmedizin nutzen möchte, für den kann sich der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung lohnen.
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ts
ami schrieb:
am 26. September 2011 um 11:51:55
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Krankenkasse
Ich sag euch was "Alle sch... kommt über denn teich" ob es um die krankenkassen handelt oder Politik allgemein
dieReiche werden reicher und die armmen armmer, der Mensch ist egal hauptsache gewinn!!!!!!!!
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Chronisch Kranker schrieb:
am 7. September 2011 um 06:48:42
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Kostenerstattung nur über Klage möglich
die größten Verbrecher in unserem Land waren bisher dsa Finanzamt,die Banken und
Versicherungen,jetzt zählen hierzu auch die Krankenkassen,egal ob privat oder gesetzlich.
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Patient schrieb:
am 6. September 2011 um 21:58:01
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Massagen
Massagen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, nur viele Ärzte verschreiben diese nicht mehr, obwohl z. B.
Krankengymnastik den Kassen teuerer kommen. Ich wohne in Niederbayern und in Deggendorf (ca. 30000 Ew.) verweigern sämtliche Orthopäden Massageverordnungen. Dies ist unterlassene Hilfeleistung, naja privat versichert müsste man sein....
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