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Klonfleisch muss in der EU nicht gekennzeichnet werden

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Klonfleisch muss nicht gekennzeichnet werden

29.03.2011, 15:34 Uhr | dpa, dapd

Klonfleisch muss in der EU nicht gekennzeichnet werden (Foto: imago)

Klonfleisch muss in der EU nicht gekennzeichnet werden (Foto: imago)

Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere können weiterhin ohne Kennzeichnung in den europäischen Supermärkten verkauft werden. Das Europaparlament scheiterte mit seiner Forderung nach einem Verbot und strikten Vorgaben für die Vermarktung von Klonfleisch am Widerstand von EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Die letzte Verhandlungsrunde wurde ohne Ergebnis beendet. Damit bleibt es vorerst bei der gegenwärtigen Rechtslage, die kein Verbot vorsieht.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Klonfleisch.

Geklonte Tiere landen selbst nicht im Supermarkt

Steaks, Schnitzel und Käse von Klontiernachkommen landen somit weiter auf deutschen Tellern, ohne dass die Verbraucher davon erfahren. Der Verkauf von Produkten von Klontieren als Lebensmittel muss in der EU zwar genehmigt werden, bleibt aber erlaubt. Und auch die Produkte von Klontier-Nachfahren können weiter ungekennzeichnet in den Handel kommen. Geklonte Tiere selbst werden in der EU zwar nicht zu Lebensmitteln verarbeitet. Es kann aber sein, dass sich Produkte von Klontiernachfahren, die mit Bullensperma aus den USA oder Lateinamerika gezeugt wurden, im Handel befinden. Genaue Zahlen gibt es darüber nicht.

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Weder Verbot, noch Kennzeichnungspflicht durchgesetzt

Der Graben war zu tief zwischen EU-Mitgliedsländern und Parlamentariern: Während das Parlament ursprünglich ein Verbot von Klontierprodukten und deren Nachfahren gefordert hatte und zumindest von einer klaren Kennzeichnung nicht abrücken wollte, stemmte sich der Ministerrat aus Furcht vor Handelskonflikten dagegen. Er wollte sich lediglich auf ein Verbot direkter Klontierprodukte einlassen. Eine vollständige Kennzeichnung sämtlicher Nachfolgegenerationen sei nur schwer machbar, so das Argument.

Die Kennzeichnungspflicht bedeutet zu viel Aufwand

Die EU-Kommission argumentiert, dass der Aufwand zu hoch sei, die Nachfahren von geklonten Tieren zu ermitteln. Laut EU-Behörde kommt das Klonen in Amerika schnell voran. Zudem gäbe es dort kein System zum Erfassen von geklonten Tieren. Die EU-Kommission fürchtet zudem, dass Eingriffe gegen die Regeln der Welthandelsorganisation WTO verstoßen könnten.

Kritik an Haltung der Bundesregierung

Europa-Abgeordnete sprachen von einer schlechten Nachricht für Verbraucher. "Offenbar wollen die Mitgliedsstaaten, dass die Verbraucher Klonfleisch essen, ohne dies zu erfahren", kritisierte der gesundheitspolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU). Eine Lösung sei auch an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert. Das Wirtschaftsministerium habe bis zuletzt einen Kompromiss blockiert. "Die Haltung der Bundesregierung war äußerst starrsinnig", sagte SPD-Gesundheitsexpertin Dagmar Roth-Behrendt. Klonen sei überflüssig und ethisch nicht vertretbar.

Verbraucherschützer sind enttäuscht

Die Verbraucherorganisation Foodwatch wertete das Scheitern der Verhandlungen als Kapitulation gegenüber Handelsinteressen. "Sichere Exportmärkte für europäische Agrarüberschüsse sind offenbar wichtiger als die elementaren Transparenzrechte der Verbraucher", beklagte Foodwatch-Vize Matthias Wolfschmidt. Der Deutsche Tierschutzbund beklagte, dass "das tierquälerische Klonen" nun weitergehe.

Keine Schranken für Gentechnik in Lebensmitteln?

Die Klonfleisch-Pläne waren Teil einer umfassenden Richtlinie für neuartige Lebensmittel, zu denen alle Nahrungsmittel zählen, die seit Mitte der 90er Jahre auf den Markt gekommen sind. Nun wird die alte Verordnung aus dem Jahr 1997 weiter gelten. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte, dass wegen des Scheiterns der Novel-Food-Verordnung nun auch die Verwendung von riskanten Technologien in Lebensmitteln noch auf Jahre unzureichend geregelt bleibe.



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Kommentare (114)

zum Forum

Thema: "Klonfleisch muss in der EU nicht gekennzeichnet werden"

Snoopy schrieb: am 29. März 2011 um 21:22:51
(0) (0) @Robin
Ich sage nur: Monsanto. Merkel findet die übrigens gut.

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Snoopy schrieb: am 29. März 2011 um 21:21:12
(0) (0) @Struppi
Man kann auch Pflanzen Klonen, das ist mit klar. Auch die sind auf zellulärer Ebene genauso alt wie ihre Urpflanze. Die Früchte
aus diesen sind aber neu aus einer BEFRUCHTUNG entstanden. Hier geht es aber um TIERE. Das Klonen hier bedeutet Leben aus einer UNBEFRUCHTETEN Zelle. Somit wäre die Enkelin zellulär genau so alt wie die Oma, da ja keine Befruchtung stattfindet
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Robin schrieb: am 29. März 2011 um 21:17:36
(0) (0) Genfood
Googeln Sie mal:" Wieviel Genfutter erhalten unsere Tiere". Dann wissen Sie wohin die Reise geht und für welche Interessen die EU
errichtet wurde. Alles durch die Hintertür und in kleinen Schritten aber beharrlich zum Ziel: Totale Kontrolle über Mensch, Umwelt und Natur, Abhängigkeit der Völker von Großkapital und Konzernen. Massentierhaltung und unerträgliche Zustände in Schlachthöfen, die wir heute beklagen, wurden auch durch EU-Gesetze und Subventionen gegen das Volk durchgesetzt.
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