09.11.2009, 14:34 Uhr | cme
Nicht bei jedem Käse kann man die Rinde mitessen. (Foto: imago)Manchem Käse verleiht die Rinde erst den richtigen Geschmack: Camembert erhält sein typisches, leicht champignonartiges Aroma und Münsterkäse schmeckt erst durch den Überzug mit Rotschmiere richtig kräftig. Dennoch fragt man sich oft: Kann ich die Rinde wirklich mitessen?Tatsächlich gibt es Überzüge, die nicht zum Verzehr geeignet sind. Andere Rinden sind für empfindliche Menschen ungeeignet. Wir erklären, woran Sie erkennen können, ob die Rinde essbar ist.
Hartkäse wird zur Reifung in Salzlake gelegt oder mit Salz bestreut. Dadurch dringt Salz in den Käse ein und ihm wird Wasser entzogen - es bildet sich eine Rinde. Durch wiederholtes Einreiben mit Salzlake entsteht eine besonders harte Oberfläche - wie zum Beispiel bei Bergkäse oder Allgäuer Emmentaler. Wird der Käse nicht weiter behandelt, kann man diese Rinde mitessen - auch wenn sie hart ist. Auch bei Weichkäse wie Camembert oder Rotschmierkäse wie Münsterkäse oder Romadur ist die Rinde essbar.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Da sich bei unbehandeltem Käse auf der Rinde Bakterien ansiedeln können, sollten Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem die Rinde abschneiden. Dies betrifft vor allem Rohmilchkäse wie Bergkäse und bestimmte Camembertsorten.
Einige Käsesorten wie Edamer, Butterkäse oder Tilsiter werden allerdings häufig schon zu Beginn der Reifung in Kunststofffolie verpackt. Andere, wie Emmentaler oder Gouda, werden nach der Reifung mit Paraffinen, Wachs oder Kunststoff überzogen. Das schützt den Käse vor Austrocknung, Schimmelbildung und mechanischen Verletzungen. Diese "zweite Haut" ist nicht essbar. Sie muss mit dem Hinweis "Kunststoffüberzug nicht zum Verzehr geeignet" gekennzeichnet sein.
Um den Käse vor Schimmel zu schützen, dürfen Hart- und Schnittkäse mit dem Antibiotikum Nathamycin (E235) behandelt werden. In diesem Fall muss der Käse entsprechend gekennzeichnet sein mit einem Hinweis auf Natamycin, E 235 oder "einen Konservierungsstoff". Die Rinde eines mit Natamycin behandelten Käses sollte nicht mitverzehrt, sondern großzügig in einer Dicke bis zu einem halben Zentimeter entfernt werden. Fragen Sie bei der Käsetheke im Zweifelsfall nach, ob der Käse behandelt wurde.
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