Das Haar in der Suppe
Es kann sich auch etwas Unappetitliches im Essen finden: ein Haar in der Suppe, eine Schnecke im Salat. Hartgesottene können eine Preisminderung verlangen und weiter essen. In den meisten Fällen wird man jedoch das Gericht ohne Bezahlung zurückgeben. Und das ist auch Rechtens, wie Gerichte entschieden haben.