08.09.2009, 10:55 Uhr
Viele Paare wählen bei der Hochzeit ein symbolisches Datum. (Foto: imago)Brautstrauß, Reis und Freudentränen wenn die Hochzeitsglocken läuten - doch damit nicht eines Tages die Alarmglocken schrillen, lohnt es sich, frühzeitig zu schauen, was sich durch die Ehe etwa bei den Versicherungen ändert und wie Partner sich für den Ernstfall gegenseitig absichern können. Angeboten wird seit einiger Zeit auch eine so genannte Hochzeitsrücktrittsversicherung - denn im Vorfeld einer Eheschließung kann einiges schief laufen und hohe Kosten mit sich ziehen.
Bei ihren Lebensversicherungen sollten Paare sich spätestens mit der Hochzeit gegenseitig absichern und den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Geld lässt sich sparen, wenn Braut und Bräutigam eine Privathaftpflicht-Versicherung haben: Dann kann das Brautpaar den jüngeren Vertrag wegen Eheschließung kündigen - es sei denn, es handelt sich um eine Single-Versicherung. Auch bei der Hausratversicherung sind zwei Policen überflüssig und sollten durch eine gemeinsame ersetzt werden.
Bei Rechtschutz-Versicherungen gilt ein Kündigungsrecht für Ehepaare, die jene mit geringerem Umfang kündigen und eine gemeinsame nutzen können. Schon für die Flitterwochen interessant ist die Frage, ob das frischgebackene Paar über eine Auslandsreise-Krankenversicherung verfügt. Bei einer Namensänderung mit der Hochzeit müssen die Versicherungspolicen entsprechend korrigiert werden. Ein Steuer-Check empfiehlt sich ebenfalls, weil Ehepaare gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt werden. Verheiratete Paare können damit gegenüber unverheirateten je nach Höhe ihres Einkommens erheblich Steuern sparen - vor allem, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Bei der Kontenführung sollten die Partner trotz Wolke sieben schon jetzt an mögliche Krisen denken - etwa an den Tod eines Partners oder eine Scheidung. Die Dresdner Bank empfiehlt, dass bei zwei berufstätigen Ehepartnern jeder sein eigens Gehaltskonto weiterführt und es für Miete, Einkäufe und Urlaub ein gemeinsames Haushaltskonto gibt. Das Finanzamt unterstellt nämlich bei Gemeinschaftskonten immer, dass jedem Partner die Hälfte gehört - es ist schwierig nachzuweisen, wem nun tatsächlich welcher Anteil gehört. Auch die Altersvorsorge sollten die Frischverheirateten nicht aus dem Blick verlieren. Mit einem Kassensturz lassen sich die derzeitigen Fixkosten ermitteln, so kann ein Paar den Bedarf für die Rentenzeit abschätzen. Wichtig ist auch der Blick in die jährliche Renteninformation, denn von der Rente hängen auch die Hinterbliebenenrenten ab. Ehepaare sollten zudem klären, ob es Ansprüche auf Betriebsrenten gibt. Bei der Planung nicht vergessen werden dürfen Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben, die das Einkommen im Alter verringern. "Finanztest" empfiehlt, hierfür ungefähr 15 bis 30 Prozent Abzug einzurechnen.
Mit einer Hochzeitsrücktrittskosten-Versicherung nehmen Versicherer inzwischen besonders ängstliche Hochzeitspaare ins Visier: Sollte die Traumhochzeit im letzten Moment platzen, weil der Bräutigam plötzlich schwer erkrankt oder das Feier-Hotel komplett ausbrennt, wollen die Versicherungen die Kosten für das Fest rückerstatten. Ganz wörtlich ist der Begriff Rücktrittskosten-Versicherung allerdings nicht zu nehmen: Ein entschlossenes Nein von Braut oder Bräutigam gilt nicht als Versicherungsfall.
Quelle: AFP
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