14.04.2011, 09:29 Uhr | msh, Verbraucherzentrale Hessen
Marinierte Steaks werden gerne gegrillt. (Foto: imago)
Aufgrund des warmen Wetters haben viele schon das erste Mal den Grill angeheizt. Andere nutzen spätestens die Ostertage zum "Angrillen". Wer dann marinierte Steaks, Hackfleisch und Co. an der Fleischtheke oder beim Metzger kauft, erwartet selbstverständlich Frischfleisch. Doch auf dem Grill und in der Pfanne landet häufiger eingefrorenes und wieder aufgetautes Fleisch als die Verbraucher ahnen. Grund ist eine lückenhafte Kennzeichnungspflicht, so die Verbraucherzentrale Hessen.
Marinierte Steaks oder zerkleinertes, gewürztes Fleisch vom Metzger und der Supermarktheke müssen nicht aus frischem Fleisch gemacht sein. Das Ausgangsmaterial kann vorher bereits eingefroren gewesen sein. Dies sei nicht akzeptabel, so die Verbraucherschützer. "Die Verbraucher erfahren nicht, ob Hackfleisch, Gulasch oder marinierte Steaks von gefrorenem Fleisch stammen", sagt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Wenn Hackfleisch oder Gulasch zu Hause erneut eingefroren werden, drohen Qualitätseinbußen. Das Fleisch kann fad schmecken und zäh werden.
Der Hinweis "aufgetaut" ist bei unverpackten Fleischzubereitungen nur vorgeschrieben, wenn das Fleisch nach dem Zerkleinern oder nach dem Würzen gefroren gewesen sei. Wurde das Fleisch dagegen vor der Verarbeitung gefroren und aufgetaut, müsse dies nicht durch einen Hinweis gekennzeichnet werden. "Die geltenden gesetzlichen Regelungen bieten Verbrauchern keine klare Orientierung", so die Verbraucherschützerin. "Wir fordern, dass prinzipiell alle Fleischzubereitungen aus aufgetautem Fleisch gekennzeichnet werden müssen, egal ob das Fleisch vor oder nach der Herstellung gefroren war."
Die hessischen Verbraucherschützer fordern eine Kennzeichnungspflicht ohne Ausnahmen. Verbraucherfreundlicher sind die Vorgaben für Geflügelfleisch. "Frisches Geflügelfleisch“ darf bereits heute zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Dies gilt auch für Zubereitungen wie Geflügelspieße oder marinierte Teile. Doch eine Ausnahme gibt es hier auch: Fertiggerichte mit Geflügel oder Geflügelsalate - hier ist das Geflügel gegart - können aus zuvor gefrorenem Geflügel hergestellt werden, ohne dass ein Hinweis darauf vorgeschrieben ist.
Wer küchenfertige Fleischzubereitungen beim Metzger oder an der Frischtheke kauft, dem bleibt nur beim Personal nachzufragen, ob die Ware aus gefrorenem Fleisch stammt. „Wer ganz sicher sein will, dass er kein aufgetautes Fleisch bekommt, legt sich das Grillgut für Ostern selbst ein“, so Schauff. Bei Koteletts, Schnitzel und ungewürzten Steaks, kann man davon ausgehen, dass das Fleisch frisch war. Sonst muss der Hinweis "aufgetaut" dabei stehen.
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msh, Verbraucherzentrale Hessen
JürgenF schrieb:
am 12. Juli 2011 um 23:11:03
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Grillen
Hose: Das mit der Schwiegermutter und dem Gammelfleisch hab ich verstanden, aber was für Fleisch hast Du gegrillt?
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Hennes schrieb:
am 17. April 2011 um 13:20:17
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Grillen
Ich mariniere selbst. Das Fleisch suche ich mir aus. Wenn die Oberfläche Nict trocken ist und nicht dunkel , dann kaufe ich es
nicht. Aus frischem Fleisch erden Schuhsohlen, aber niemals ein Steak. Tschüss, ihr Frische-Fanatiker ohne Geist, ich muss nun zum Grill ! schönen Sonntag noch alle.
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Hose schrieb:
am 17. April 2011 um 13:06:46
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Gammelfleisch
Hab meiner schwiegermutter auch schon mal Gammelfleisch gegrillt,Sie hat nichts gemerkt..sooo schlimm kanns ja nicht sein !
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