07.06.2010, 09:38 Uhr | agr
Grillen: Wenn der Grill zu sehr raucht, kann sich der Nachbar beschweren. (Foto: imago)
Es ist ein lauer Sommerabend, die letzten Sonnenstrahlen schimmern über den Himmel - das perfekte Wetter für einen gemütlichen Grillabend auf dem Balkon. Doch da haben viele Griller die Rechnung ohne den Nachbarn gemacht. Rauch, Lärm und Würstchenduft können so manchen auf die Barrikaden treiben. Wir haben uns von einem Juristen die besten Tipps verraten lassen, wie Ihr Grillsommer nicht vor Gericht endet.
Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt, im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen, erklärt Rechtsanwalt Michael W. Felser. Der Balkon ist rechtlich wie ein weiteres Zimmer anzusehen, deshalb darf der Mieter hier machen was er möchte. Allerdings versteht es sich von selbst, dass dabei auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden muss. "Das eigene Recht geht immer nur so weit, wie es das eines anderen nicht verletzt" bemerkt Felser. Dazu gehört als erstes das Recht auf Nachtruhe. Auch die schönste Grillparty muss ab 22 Uhr leiser gefeiert werden, sonst drohen empfindliche Geldbußen.
Aber selbst wenn Sie Punkt 22 Uhr den Grill und die Musik ausmachen, kann es Nachbarn geben, die sich gestört fühlen und sich beim Hausverwalter oder der Mietervereinigung beschweren. Sollte allerdings kein generelles Grillverbot in Ihrem Mietvertrag verankert sein, kann Ihnen niemand das Grillen ganz verbieten (BayOlG, Az.: 2Z BR 6/99) - es sei denn die Gründe sind sachlicher Natur. Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrem Grill die Fassade des Hauses beschädigen, kann ein Verbot ausgesprochen werden. Ansonsten kann auch die Mietervereinigung oder der Hausbesitzer nur das Grillen einschränken oder regulieren.
Die Frage, wie lange und wie oft gegrillt werden darf, ist immer noch umstritten. Dazu gibt es verschiedene Urteile. Das Amtsgericht Bonn entschied, dass Mieter eines Mehrfamilienhauses von April bis September das Recht haben, ein Mal monatlich auf dem Balkon oder der Terrasse zu grillen, wenn sie ihre Nachbarn 48 Stunden vorher informieren (Az.: 6 C 545/96). Das Landgericht Aachen formulierte es etwas genauer. Nach dessen Auffassung darf der Mieter nur "im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens" grillen und das nur in der Zeit zwischen 17 Uhr und 22.30 Uhr (Az.: 6 S 2/02). Das Landesgericht Stuttgart befand drei Grillabende im Jahr für zulässig (Az.: 10 T 359/96). "Es kommt immer darauf an, ob der Richter auch ein 'Griller' ist oder nicht", meinte Rechtsanwalt Michael Felser zu diesem Urteils-Chaos. "Die Anwälte achten aber meistens darauf, diese Nachbarschaftsstreits außergerichtlich zu klären."
Um Zwist in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es immer ratsam vor dem Grillabend die anderen Hausbewohner zu informieren. Auch wenn Ihre Nachbarn kulant sind, ist es höflicher, einen Grillabend auf dem Balkon anzukündigen, damit der Bewohner des Balkons über Ihnen seine Wäsche von der Leine in Sicherheit bringen kann. Versuchen Sie außerdem, möglichst "raucharm" zu grillen. Verwenden Sie auf dem Balkon lieber einen Elektrogrill oder Aluminiumschälchen, damit das Fett des Fleisches nicht in die Kohle tropft. Sollte das alles nicht helfen und Ihre Nachbarn gehen weiter auf die Barrikaden, hat Rechtsanwalt Felser noch einen letzten Tipp: Laden Sie die nörgeligen Nachbarn doch einfach auf eine Bratwurst auf Ihren Balkon oder auf Ihre Terrasse ein.
agr
Stiv schrieb:
am 12. Juni 2011 um 20:05:00
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Hobby-Grill-Prollos
Hi erstmal,also um vorweg zu sagen, ich bin selber begeisterter Griller nur hat so manche Hinterhof-Kreatur wohl einfach
keine besonders gute zumindest keine zivilisierte kinderstube gehabt das es unumgänglich zu Diskrepanzen kommt...
Ich mach mir immer die mühe und laufe die 15 unheimlich weiten METER (wohlgemerkt METER) bis zum ende von meinem Garten damit mein Qualm niemanden stört und manche eben nicht.. deshalb brauchen wir dringend ein Anti-zuQualm-Gesetz und'besseren Integrations-
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grillwurst schrieb:
am 24. Januar 2011 um 16:50:45
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rücksicht...
....das wäre schön! habe auch nachbarn die im hof unterm schlafz.grillen,kommst nach hause und im schlafz, stinkt es nach
rauch und anzünder und das gejohle geht bis mitten in die nacht, man denkt die sitzen am bett, so laut, fenster zu machen bei 30c? und das fast jeden freitag und samstag, ich muß auch am WE früh raus,selbst nett und freundlich zu bitten hilft nicht! diesen sommer lass ich mir das nicht mehr gefallen, ruf ich halt leider die polizei...
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jürgen schrieb:
am 5. Oktober 2010 um 23:54:51
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Grillen: Kohle, Qualm, Geruch - wann darf mein Nachbar sich beschweren?"
Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Grillen. Wegen mir kann
jeden Tag und zu jeder Uhrzeit gegrillt werden. Ich finde es ganz schlimm, wenn dazu Gerichte bemüht werden müssen, die dann, monatlich, einen Grillabend zubilligen, obwohl dies, an jedem Wochenende angebracht ist. Nur wenn man solche Nachbarn hat, die mariniertes Fleisch auf den Grill legen, sodass, von der Qualmentwicklung her, waldbrandähnliche Zustände herrschen, dass man im Sommer, die Fenster dichtmachen muss, da hört es auf.
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