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Getränke: Mogelei mit falschen Mineralwasser und Eiswürfeln

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Getränke-Mogelei mit falschem Mineralwasser und Eiswürfeln

27.06.2011, 11:28 Uhr | tze

Eiswürfel im Glas gaukeln mehr Inhalt vor. (Foto: imago)

Eiswürfel im Glas gaukeln mehr Inhalt vor. (Foto: imago)

Bei steigenden Temperaturen sind erfrischende Getränke gefragt. Aber lassen Sie sich kein falsches Wasser einschenken oder sich mit Eiswürfeln täuschen. Tester der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nahmen Stichproben in Kneipen und Cafés in Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach und Münster. Bei jeder zweiten von insgesamt 50 Bestellungen gab es etwas zu beanstanden. Worauf Sie bei der Getränkebestellung achten sollten.

Eiswürfel gaukeln mehr Inhalt vor

Gerade im Sommer werden Mineralwasser und Erfrischungsgetränke oft mit Eiswürfeln serviert - und schon ist nicht mehr eindeutig erkennbar, welche Getränkemenge sich wirklich im Glas befindet. Der Gast freut sich über Extra-Erfrischung, unseriöse Wirte freuen sich über den erschummelten Vorteil zu ihren Gunsten. Auf diesen Volumen-Trick stießen die Tester mehrmals. Wenn sie das Eis aus der Cola entfernten, unterschritt der Inhalt den Füllstrich. Wer sicher gehen will, sollte Erfrischungsgetränke ohne Eiswürfel bestellen. Doppeltes Misstrauen ist angebracht, wenn Mineralwasser direkt im Glas auf Eis serviert wird. Korrekt ist es, wenn der Kellner ein Glas mit Eiswürfeln bringt und die Mineralwasserflasche am Tisch öffnet.

Wasser ist nicht gleich Mineralwasser

Wer einfach nur "ein Wasser" bestellt, muss damit rechnen, billiges Tafelwasser oder Leitungswasser mit zugesetzter Kohlensäure vorgesetzt zu bekommen. Wer Mineralwasser wünscht, sollte es ausdrücklich so bestellen. Viele Gäste wissen nicht, dass natürliches, an der Quelle abgefülltes Mineralwasser vom Gesetzgeber geschützt ist. Es muss im Restaurant in geschlossenen Flaschen serviert werden und darf erst am Tisch geöffnet werden - und zwar innerhalb der gesamten Europäischen Union. Wird Mineralwasser im Glas oder in einer geöffneten Flasche gebracht, darf man es zurückgehen lassen. Immer wieder decken Verbraucherschützer in Gaststätten Betrug bei Mineralwasser auf. "Die Gewinnspanne für den Wirt ist beträchtlich", stellt die Verbraucherzentrale NRW fest.

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Reklamieren, wenn der Füllstrich nicht erreicht wird

Bekomme ich wirklich die Menge zu trinken, für die ich bezahle? Zur Kontrolle dient der Füllstrich mit Volumenangabe, der auf jedem Glas angebracht sein muss, sofern das Getränk nicht in der Flasche an den Tisch gebracht wird. Ausnahmen sind Kaffee und Tee. Bei ihren Stichproben bekamen die Tester häufiger Cola in Gläsern ohne Füllstrich aufgetischt. "Fällt eine Kneipe des Öfteren durch fehlende Markierungen auf den Gläsern auf, kann das Eichamt verständigt werden", erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Gast habe das Recht zu reklamieren, wenn Erfrischungsgetränke nicht bis zum Füllstrich gefüllt sind.

Was es mit dem Apfelsaft-Paragraphen auf sich hat

Bei Getränken auf der Speisekarte muss zum Preis generell auch die ausgeschenkte Menge angegeben sein. Außerdem enthält das Gaststättengesetz einen sogenannten Apfelsaft-Paragraphen. Er schreibt vor, dass mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer sein darf als das billigste alkoholische Getränk. Dabei wird nicht der Preis pro Glas verglichen, sondern auf einen Liter des Getränks hochgerechnet. Damit Wirte die Vorschrift nicht mit einem Trick umgehen, zählen Kaffee, Tee, Milch oder im üblichen Gaststättenbetrieb nur selten verlangte Getränke nicht als Vergleichsangebot.



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Kommentare (57)

zum Forum

Thema: "Getränke: Mogelei mit falschen Mineralwasser und Eiswürfeln "

Scapanulus schrieb: am 30. Juni 2011 um 11:45:20
(1) (1) Dorf mit Wirt
Ein Dorf ,daß seinen Wirt nicht ernährt,ist es nicht wert das es besteht !

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H. Lunke schrieb: am 29. Juni 2011 um 07:50:54
(1) (0) Mogelei
In der normalen landläufigen Gastronomie werden solche Mogeleien, selten bis nie praktiziert. Bodenständige Wirte auf dem Land, in
der Kleinstadt, oder im Vorort oder auch in der gehobenen Gastronomie hätten dadurch nur große Nachteile. Stichwort: Rufschädigung & Stammgastverlust. Reden wir also von den Großketten, der Systemgastronomie oder vom Oktoberfest etc. pp. Hier ist die versuchung durch die millionenumsätze sehr groß und sollte drastisch bestraft werden, da massenhafter Betrug.
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Didi schrieb: am 28. Juni 2011 um 16:10:58
(0) (1) Eiswürfel
1994 Spanien im Frühling - wenig Touris: Cola mit 4 Eiswürfeln (Glas halb voll Cola) kostet das gleich wie Glas mit nur Cola.
Wenn ich es verlangt hatte, hatte ich es anstandslos bekommen. Erfahrung machen - denken - besser machen. Der Wirt ist hier nicht der Böse.
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