30.04.2009, 13:07 Uhr | AFP/ts
Kommt das "Smiley-System" auch in Deutschland? (Foto: imago) Würden Sie ein Restaurant betreten, in dem ein traurig guckender Smiley als Symbol für mangelnde Hygiene prangt? Wohl kaum. In Dänemark ist ein solches "Smiley-System" bereits seit 2001 verbindlich. Es verpflichtet die Betreiber von Restaurants und Lebensmittelläden, die Ergebnisse amtlicher Lebensmittel-Kontrollen im Verkaufsraum aufzuhängen und im Internet zu veröffentlichen. Die Kunden können sich dort anhand von vier Gesichtern - von lachend bis traurig - über Beanstandungen etwa zur Hygiene informieren.Jetzt fordert die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch eine vergleichbare Transparenz auch für deutsche Gaststättenbetriebe.
Zahlt der Letzte die Zeche? Ihre Rechte im Restaurant
In einer Emnid-Umfrage für Foodwatch sprachen sich 85 Prozent der Befragten für eine Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse in Deutschland aus. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung (BLV) mussten die Kontrolleure 2007 in fast jedem vierten geprüften Betrieb etwas beanstanden - insgesamt waren es 130.000. Die Namen dieser Betriebe oder Hersteller nennt das BLV in seinem Jahresbericht aber nicht.
Kunden von Restaurants und Lebensmittelläden sollen sich nach dem Wunsch von Verbraucherschützern künftig mit einem Blick über die Qualität der Betriebe informieren können. Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert daher die gesetzliche Verpflichtung, das Ergebnis amtlicher Lebensmittelkontrollen direkt in den Betrieben und im Internet zu veröffentlichen - nach dem Vorbild des dänischen Smiley-Systems. Darauf habe der Verbraucher Anspruch.
In Dänemark müssen Betriebe die Kontrollberichte sofort veröffentlichen. Binnen sechs Monaten hat ein Unternehmen Anspruch auf eine neue Bewertung. Soll es schneller gehen, muss ein Betrieb dafür zahlen. Nach anfänglichem Widerstand halten mittlerweile 88 Prozent der Unternehmen das Smiley-System für eine gute oder sehr gute Idee, wie Poul Ottosen von der dänischen Botschaft in Berlin sagte. Wer sich an die Regeln halte, der wolle auch, dass schwarze Schafe genannt würden. Neben mehr Transparenz habe das System auch zu Verbesserungen geführt, sagte Ottosen: 2002 hatten demnach 70 Prozent aller Betriebe einen lachenden Smiley erhalten, 2008 fast 83 Prozent.
In Deutschland hat zwar seit dem 1. Mai 2008 jeder Bürger ein Auskunftsrecht zu Lebensmittelkontrollen in Restaurants, im Handel, in Fleischereien, Bäckereien oder Molkereien. Dies garantiert das Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Doch dessen Umsetzung sieht nach Aussagen des stellvertretenden Geschäftsführer von Foodwatch Matthias Wolfschmidt "sehr, sehr traurig" aus. Testanfragen von Foodwatch und dem Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hatten ergeben, dass die Auskünfte von Behörden oft keine konkreten Informationen liefern, lange dauern und zudem auch noch teuer sind.
Hierzulande zeigen bislang nur im Berliner Bezirk Pankow und in Nordrhein-Westfalen Smileys in manchen Gaststätten, dass diese bei den amtlichen Kontrollen gut abgeschnitten haben. Berlin-Pankow veröffentlicht seit März im Internet auch eine Negativliste mit Restaurants, die schlecht abgeschnitten haben. Die Restaurants selbst müssen dies aber nicht öffentlich machen. In NRW gibt es keine solche Negativlisten. Freiwillige Kennzeichnungen reichten also nicht aus, erklärte Foodwatch. Die Organisation legte deshalb einen Gesetzesvorschlag vor, wie das Smiley-System in ganz Deutschland umgesetzt werden könnte. Die Verbraucher rief Foodwatch im Rahmen einer Mitmachaktion dazu auf, das System bei zuständigen Politikern und Verbänden einzufordern.
AFP/ts
Hotdog schrieb:
am 19. Mai 2011 um 15:27:07
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Smileys
Gute Idee aber das Teil hat auch keinen kopierschutz, allso für die Tonne
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