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Foodwatch: Soviel Schwein steckt in der Putenwurst


Soviel Schwein steckt in der Putenwurst

AFP/ cme/vdb

08.12.2010Lesedauer: 3 Min.
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Die Puten Cervelatwurst von Gutfried enthält Schweinefleisch.Vergrößern des Bildes
Die Puten Cervelatwurst von Gutfried enthält Schweinefleisch. (Quelle: Foodwatch)

Wer Putenwurst kauft, kann nicht davon ausgehen, reines Putenfleisch zu essen. Häufig wird ein größerer Anteil Schweinefleisch zugefügt. Darauf wird der Verbraucher nur im Kleingedruckten, nicht aber auf der Vorderseite aufmerksam gemacht, kritisiert die Verbraucherorganisation Foodwatch. Auf den ersten Blick wird nicht deutlich, dass es sich um kein reines Geflügelprodukt handelt. Wir zeigen Ihnen, in welchen Geflügelwürsten Schweinespeck steckt.

In 100 Gramm Gutfried-Wurst stecken 58 Prozent Schweinefleisch

Jede Menge Schwein steckt zum Beispiel in der "Puten-Cervelatwurst" von Gutfried. Ihr Schweinefleisch-Anteil ist mit 58 Gramm fast so hoch wie die verarbeitete Menge Putenfleisch. In die salamiähnliche Wurst kommen 64 Gramm Putenfleisch. Ein Teil der Putenfleischmasse geht beim Pökeln verloren.

Schweinefett sorgt für besseren Geschmack

Grund für die Mischung aus Geflügel und Schwein ist der höhere Fettgehalt im Schweinefleisch. Das Fett sorgt dafür, dass sich der Geschmack der Wurst besser entfaltet. "Diese Wurst kann nicht geschmackvoll hergestellt werden, wenn man kein Schweinefleisch verwendet", sagte Ralf Diesing, Geschäftsführer der Heinrich Nölke GMbH, die auch die Gutfried-Wurst produziert. Auch andere Hersteller mischen laut Foodwatch aus demselben Grund ihren Geflügelprodukten Schwein bei. "In den seltensten Fällen" sei das jedoch auf den ersten Blick erkennbar, kritisierten die Verbraucherschützer. Eine Doppeldeklaration auf Vorder- und Rückseite hält Diesing jedoch für "nicht sinnvoll".

Kleingedrucktes verweist auf Schwein

"In der Werbung deklarieren die Hersteller das Schweinefleisch so klein wie möglich, weil es offenbar nicht verkaufsfördernd ist", sagt Anne Markwardt von Foodwatch. In nicht einmal 2-Millimeter-großer Schrift verweist Gutfried erst in der Zutatenliste auf der Rückseite auf den Schweinefleischanteil. Das Geflügelfleisch wird hingegen auf der Vorderseite und in bis zu fünffacher Schriftgröße beworben.

Lebensmittelbuch legt Bezeichnungen fest

Einen solchen Etikettenschwindel gibt es nicht nur bei Putenwurst: Heringssalat darf Rindfleisch enthalten und Kartoffelsalat muss nur zu zwanzig Prozent aus Kartoffeln bestehen. Wie ein Lebensmittel bezeichnet werden darf und was drin sein muss, wird in Deutschland im so genannten Lebensmittelbuch festgelegt. Dahinter verbirgt sich eine Sammlung von Leitsätzen und Verordnungen, die von der Deutschen Lebensmittelkommission des Bundesernährungsministeriums festgelegt werden. Foodwatch kritisierte kürzlich, dass die Leitsätze unter undurchsichtigen Bedingungen zustande kommen und klagte sogar dagegen - ohne Erfolg.

Der feine Unterschied zwischen Fruchtfüllung und Fruchtkrem

Die Kritik der Verbraucherschützer: Unterschiedliche Bezeichnungen für ähnliche Produkte verwirren die Verbraucher und ermöglichen Täuschungen der Hersteller. So wird im Lebensmittelbuch ein Unterschied gemacht zwischen Gebäck mit "Fruchtfüllung" und Gebäck mit "Fruchtkremfüllung". Ersteres muss tatsächlich "einen wesentlichen Anteil an Früchten" enthalten. Bei Fruchtkremfüllung darf der Geschmack auch komplett von Aromen kommen. Erkennen lässt sich das für den Verbraucher nur durch genauen Blick auf die Zutatenliste. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert zudem, dass die Hersteller zusätzlich täuschen, indem sie ganze Früchte auf den Packungen abbilden, auch wenn keine einzige im Produkt enthalten ist. Verboten ist das nicht.

Lebensmittelimitate sind schlecht gekennzeichnet

Bereits mehrfach in der Kritik standen so genannte Lebensmittelimitate wie zum Beispiel Analogkäse oder Formschinken. Analogkäse wird aus einem Gemisch aus Milch und pflanzlichen Ölen hergestellt und ersetzt auf mancher Pizza echten Käse. Hinter dem Begriff Formschinken steckt keineswegs echter Schinken, sondern ein Produkt aus gepressten Fleischresten. Auf den ersten Blick ist der Unterschied für den Verbraucher kaum zu erkennen. So verbirgt sich zum Beispiel hinter der Bezeichnung "Lebensmittelzubereitung mit Pflanzenfett" künstlicher Käse aus Milch und Öl.

Zutatenliste genau lesen

Besonders bei stark verarbeiteten Lebensmitteln müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie Lebensmittelimitate essen. "Ob die Zutaten echt sind, verrät nur ein genauer Blick auf die Zutatenliste", sagt die Verbraucherschützerin Claudia Michehl von der Verbraucherzentrale Hamburg. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei geriebenem Käse, Pesto oder Garnelen. Misstrauisch sollte man auch bei Fertigprodukten aus Fleisch sein, wie Cordon bleu, Hühnchen-Nuggets oder Suppen mit Fleischeinlage.

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