25.10.2010, 15:28 Uhr | wve
Viele Süßigkeiten enthalten E 102, auch ohne Kennzeichnung (Foto: Verbraucherzentrale Hamburg)
Spätestens seit dem Tatort "Borowski und eine Frage von reinem Geschmack" ist er bekannt - der Lebensmittelzusatzstoff E 102. Da er einfache Süßigkeiten in leuchtende gelbe Zuckerberge verwandelt, ist er besonders in Naschzeug für Kinder enthalten. Doch der Verbraucher wird darüber trotz Kennzeichnungspflicht im Unklaren gelassen, wie jetzt die Verbraucherzentrale Hamburg nachgewiesen hat. Und das kann besonders für Allergiker gefährlich werden.
Seit Juli 2010 müssen Farbstoffe wie das knallgelbe E 102 mit der Aufschrift "kann die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ gekennzeichnet sein. Trotzdem fehlen diese Warnhinweise auf vielen Verpackungen noch immer. Das ergab eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Hamburg. Nach der Ausstrahlung des Krimis nahmen sie sich 13 Süßwaren genauer vor und stellten fest, dass auf keinem Produkt die notwendige Kennzeichnung zu finden war. Der Zusatzstoff E 102, auch als Tartrazin bekannt, ist besonders für für Asthmatiker oder Neurodermitiker. Denn bei ihnen kann der Stoff eine allergische Reaktion hervorrufen und sogar zum Erstickungstod führen.
Fakt ist, dass die Süßwarenhersteller ihre vor Juli 2010 produzierte Ware auch ohne den entsprechenden Hinweis abverkaufen dürfen. "Es reicht jetzt. Die Verordnung wurde schon im März verabschiedet", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Seiner Meinung nach hatten die Firmen lange genug Zeit, um sich auf die neuen Rechtslage einzustellen.
Neben E 102 müssen auch die Zusatzstoffe E 104 Chinolingelb, E 110 Gelborange S, E 122 Azorubin, E 124A Chochenillerot A und E 129 Allurarot gekennzeichnet werden, wenn sie in einem Produkt enthalten sind. Deshalb müssen Eltern allergiekranker Kinder besonders darauf achten, was sie ihren Kleinen zum Naschen geben, damit es nicht zum Schlimmsten kommt. Denn noch nutzen die Lebensmittelkonzerne die rechtlichen Grenzen aus.
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wve
Compufuzzi schrieb:
am 14. März 2011 um 00:42:48
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Kennzeichnungspflicht
Was soll man da groß zu sagen? Der Verbraucher hat das Recht zu wissen WAS in den Lebensmitteln oder halt auch
Süßigkeiten drinnen ist, besonders dann wenn Allergiker in der Familie sind die auf solche Angaben angewiesen sind. Man sieht aber ds die Fabriken/Produzenten immer wieder Schlupflöcher in den Gesetzen suchen/finden um sich vor den unbequemen Angaben zu drücken. Ein Hoch auf den Absatz der Waren auf den Knochen der Verbraucher. Bei sowas sollte mal wirklich hart durchgegriffen werden.
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kritikerin schrieb:
am 29. Oktober 2010 um 08:52:49
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verantwortung
wenn endlich die gesetze für lebensmittel geändert würden, so dass die verbraucher nicht mehr veräppelt werden können und
harte strafen die konsequenz wären und jeder verbraucher drauf achten würde was und wo er kauft wäre das problem im nu erledigt!!!
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Manne schrieb:
am 28. Oktober 2010 um 19:03:05
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E 102
Warum wird so ein Mist nicht mit dem Hinweis "Für Allerkiker nicht geeignet"
versehen. Wieder mal typisch deutsche Kanngesetzgebung.
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