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Prädikatswein

Bis zum Herbst 2007 hießen Prädikatsweine noch Qualitätswein mit Prädikat. Sie stellen innerhalb der Güteklassen im deutschen Weingesetz eine gehobene Kategorie dar, die über dem Qualitätswein steht. Zu ihr gehören Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein. Diese Reihenfolge ist jedoch keine Wertung, sondern bezeichnet lediglich die verschiedenen Weintypen. Das Anreichern des Mostes mit Zucker, um mehr Alkohol beim Gären zu erhalten, ist beim Prädikatswein verboten. Auch müssen die verwendeten Trauben alle aus einer einzigen Region stammen; der Wein selbst muss bei der amtlichen Prüfung fehlerfrei sein.


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