Weingesetzliche Güteklassen
1971 führte der Gesetzgeber drei Güteklassen für Wein ein: Tafelwein, Qualitätswein und Prädikatswein. Dazu gehören Kabinett, Spätlese, Auslese, Trockenbeerauslese und Eiswein. Diese Güteklassen bestimmen sich nach Öchslegraden, also dem Restzucker im Wein. Qualitätsweine und Prädikatsweine werden zudem chemisch und sensorisch geprüft und erhalten eine amtliche Prüfungsnummer.